Anlage 2 zum Rundschreiben 6/2001

Rundschreiben 2/2001

Kaum nachvollziehbare Entscheidung

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Juli 2001, mit der das Gericht den von 37 Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages erhobenen Normenkontrollantrag gegen das Schleswig-Holsteinische Landesnaturschutzgesetz von 1993 verworfen hat, nimmt der Arbeitskreis Eigentum und Naturschutz wie folgt Stellung:

Die Entscheidung ist kaum nachvollziehbar. Nach über 7 Jahren Verfahrensdauer entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung und mitten im laufenden Verfahren zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, den Normenkontrollantrag zu verwerfen. Die u.a. gegebene Begründung, die Landesverfassung von Schleswig-Holstein sei ein Organisationsstatut, das Grundrechte nicht gewähre, nimmt das Eigentum aus dem Schutz durch die Landesverfassung heraus. Damit wird Eigentumsschutz in Schleswig-Holstein zur eminent politischen Frage. Die Landesverfassung verliert jegliche steuernde Kraft in der Diskussion um Eigentum und Naturschutz.

Der Arbeitskreis Eigentum und Naturschutz wird sich mit um so mehr Engagement an der streitigen politischen Diskussion in Schleswig-Holstein beteiligen. Er tritt für einen Naturschutz mit Augenmaß, für einen Abbau überflüssiger Bürokratie und für Eigenverantwortung und Selbstverwaltung ein.

Der Volltext der Entscheidung und eine ausführliche Würdigung werden demnächst in die Homepage des Arbeitskreises unter www.arbeitskreis-eigentum-und-naturschutz.de eingestellt.

E-mail: arbeitskreis@lauprecht-kiel.de

Rundschreiben 2/2001