Anlage 2 zum Rundschreiben 6/2001 |
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Kaum nachvollziehbare Entscheidung
Zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Juli 2001, mit der das Gericht den von 37
Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages erhobenen Normenkontrollantrag
gegen das Schleswig-Holsteinische Landesnaturschutzgesetz von 1993
verworfen hat, nimmt der Arbeitskreis Eigentum und Naturschutz wie folgt
Stellung:
Die Entscheidung ist kaum
nachvollziehbar. Nach über 7 Jahren Verfahrensdauer entscheidet das Gericht
ohne mündliche Verhandlung und mitten im laufenden Verfahren zur
Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, den Normenkontrollantrag zu verwerfen.
Die u.a. gegebene Begründung, die Landesverfassung von Schleswig-Holstein
sei ein Organisationsstatut, das Grundrechte nicht gewähre, nimmt das
Eigentum aus dem Schutz durch die Landesverfassung heraus. Damit wird
Eigentumsschutz in Schleswig-Holstein zur eminent politischen Frage. Die
Landesverfassung verliert jegliche steuernde Kraft in der Diskussion um
Eigentum und Naturschutz. Der Arbeitskreis Eigentum und Naturschutz wird sich mit um so mehr Engagement an der streitigen politischen Diskussion in Schleswig-Holstein beteiligen. Er tritt für einen Naturschutz mit Augenmaß, für einen Abbau überflüssiger Bürokratie und für Eigenverantwortung und Selbstverwaltung ein.
Der Volltext der Entscheidung
und eine ausführliche Würdigung werden demnächst in die Homepage des
Arbeitskreises unter www.arbeitskreis-eigentum-und-naturschutz.de
eingestellt.
E-mail:
arbeitskreis@lauprecht-kiel.de |
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