Anlage 2 zum Rundschreiben 10/2002

Rundschreiben 10/2002

Bericht zum Continental Seminar

9. ‑ 13. November 2002

Potsdam

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Paul Müller

Universität Trier

Fachbereich VI

Biogeographie

Wissenschaftspark Trier ‑

Petrisberg, Gebäude 024

Sickingenstr. 96

54290 Trier


Exkursion (9. November 2002)

Besuch und Diskussionen im Naturpark Nuthe-Nieplitz

Vor Beginn des Biogeographischen Seminars fand am 9. November 2002 eine Exkursion in den Naturpark Nuthe-Nieplitz statt, wo erste Gespräche zwischen den Teilnehmern des Seminars in lockerer Atmosphäre stattfanden (10:00 ‑ 18:00 Uhr). Der am 25. Mai 1999 ausgewiesene Naturpark (12° 50’ und 13°10’ östliche Länge/52° und 52° 20’ nördliche Breite), der von Nuthe und Nieplitz durchflossen wird, entstand auf altem Militärgelände. „From Military Compound to Fauna-Flora-Habitat Area” ist Ziel aber auch Wunschvorstellung des Bundesamtes für Naturschutz, das seit 1993 Entwicklungsmaßnahmen in dem Gebiet fördert auch der Landesanstalt für Großschutzgebiete.

Die Exkursion zeigte, dass seit Unterschutzstellung eine rasante Vegetationssukzession einsetzte (u. a. Birkenaufflug, Kiefern, Besenginster), die gerade die als besonders „schützenswert“ eingestuften Habitattypen (u. a. „Wanderdünen-Gesellschaften“) bereits überwachsen hat. Das Wuchspotential der Standorte steht im krassen Kontrast zu dem Schutzziel. Nur durch ein straffes Naturland-Management kann verhindert werden, dass die meisten Flächen offengehalten werden.

Von dem 62.381 ha großen Naturpark wurden 13.287 ha als FFH-Gebiet 1997 gemeldet. Dabei handelt es sich um vermoorte Niederungsbereiche mit flachen Talsandflächen, um ausgedehnte Calluna-Heiden mit Trockenrasen und Flugsanddünen und Laubmischwäldern des Baruthar Urstromtales und eiszeitlichen Abflussrinnen mit Erlenbruchwäldern. Lycaena dispar, Aspius aspius, Rana arvalis, Bombina bombina, Triturus cristatus und Lutra lutra kommen als Anhang II-Arten der FFH-Richtlinie hier vor zusammen mit 21 Brutvogelarten der Vogelschutzrichtlinie.

Diskussionen, die ich mit Kollegen aus England, Dänemark, Schweden, Frankreich, Österreich, aber auch Mitarbeitern der Landesanstalt für Großschutzgebiete führen konnte zeigten, dass ein Dilemma der FFH-Gebiete gerade an diesem Schutzgebiet deutlich wird, der Widerspruch zwischen dem „was die Natur will“ und dem „was der Naturschutz will“. Ohne ein Abtragen der sich bildenden Rohhumus- und Vegetationsdecke auf den Dünen mit Ersatztechnik zu den früheren Panzern wird der gewünschte Zustand der Gebiete nicht zu erhalten sein. Dort wo der Grundwasserspiegel angehoben werden kann (zur Erhaltung der Feuchtgebiete) ist ein Managementplan gesicherter umzusetzen. Die Widersprüche zwischen gewünschten Habitaten und gewünschten Spezies sind deutlich sichtbar. Einzelne Nutzer im Naturpark (u. a. Spargelanbau) wurden kontrovers diskutiert. Meine Bemerkung, dass der erlaubte Anbau von Spargel (unter Plastik) auf 600 ha doch auch zu einer großzügigeren Behandlung von Douglasien im Laubwald führen müsse, führte zu einer lebhaften Diskussion, insbesondere mit Dr. Martin Flade von der LAGS. Was bleibt ist, wie es der Naturparkleiter Hubertus Meckelmann ausdrückte, dass „ein zusammenhängendes Grünes Band von der Oder bis zur Elbe geschaffen werden soll, mit einem Feuchtbiotopverbund entlang der Flüsse Nuthe und Nieplitz, mit einem Trockenbiotopverbund und einem Waldverbund.

Continental Seminar

11. November 2002

Nach der Eröffnung des Seminars durch Staatssekretär Speer wurde von Nicholas Hanley (DG Environment) eine Einführung in die Ziele des Seminars gegeben. Die Seminarteilnehmer kamen überwiegend aus den Fachministerien der Länder und der EU (Anl. 2). Neben fünf unabhängigen Experten, die mir alle persönlich bekannt waren, waren acht Mitglieder des European Habitat Forums anwesend und drei Mitglieder des Natura 2000 Forum (davon nur 2 aktiv). Hanley der das Seminar leitete, stellte zunächst fest, dass das Meeting ein wissenschaftliches Meeting ist, dass allerdings die Daten von Belgien und Österreich zu spät eintrafen, weshalb sie nicht Gegenstand des Meetings sein können. Für beide Länder werden getrennte Seminare in den kommenden Monaten durchgeführt. Ziel des Seminars soll es sein, die „insufficienssies“ der Umsetzung für einzelne Habitate und Spezies deutlich zu machen. Das impliziert auch die Identifikation von Ländern, die das gesteckte Ziel nicht oder noch nicht erreicht haben.

Carlos Romao (ETC/NPB) trug danach die biogeographischen Grundlagen der „Continental Region“ vor. Es handelt sich um 65.246.800 ha (= 20% Eur 15 land surface). An Spezies kommen hier nur 24% aller Arten Europas vor. Der Schwerpunkt der Continental Region liegt in Deutschland.. Die „major constraints“, die Romao feststellte, waren Verspätung der Datenlieferungen, Lückenhaftigkeit der ökologischen Informationen, zahlreiche Übertragungsfehler und zahlreiche unvollständige Reference-Daten. Die Liste der Habitattypen wurde nach kleinen Veränderungen weitgehend akzeptiert. Für die „Landuser“ erscheint es wesentlich, dass Stellungnahmen zur „Reference List habitats/species“ offensichtlich nicht vorgenommen wurden. Die Kommunikation zwischen „Landusern“, Ländern und EG ist nach meiner Einschätzung mangelhaft.

Doug Evans (ETCN) diskutierte sorgfältig die „Final clarifications on reference list of habitat types/species“ (z. B. Inland salt meadows Nr. 1340; Dry sand heaths with Calluna and Empetrum nigra Nr. 2320; SouthernApennine Abies alba Nr. 9430 etc.). Die in dieser Liste aufgeführten Habitate besitzen z. T. azonale Verbreitung, und sie können z. T. nur dadurch erhalten werden, dass erhebliche Management-Aufgaben durchgeführt werden. Die Liste der Tierarten (C. M. Vignault-Hindermeyer) hat einige Schwächen, die durch die Diskussion aber weitgehend aufgeklärt werden konnten (z. B. Vipera ursini ist seit langem ausgestorben in Österreich; Gobio uranoscopus soll in der Donau in Bayern vorkommen; Rhodeus sericeus kommt in Luxemburg vor; Coregonus oxyrhynchus wurde kontrovers diskutiert; Oxygastra curtisii soll in Luxemburg vorkommen?; Trichomanes speciosum kommt wahrscheinlich auch in Belgien vor).

Nach dieser generellen Diskussion wurde jede Habitatliste einzeln diskutiert. Bei den „Estuaries“ (Lebensraum 1130) wurden von Deutschland 40% gemeldet (Oder-Mündung, Peene-Mündung), die als nicht ganz ausreichend akzeptiert wurden (es fehlen u. a. Gebiete in Schleswig-Holstein). Bei den Mudflats and sandflats (Nr. 1140) gibt es einige kleinere Probleme noch in Schleswig-Holstein und Italien. Es handelt sich durchweg um Konfliktflächen mit Tourismus. Es wird vorgeschlagen, dass die italienische Regierung die Konfliktflächen mit den NGO“s ausdiskutiert. Bei den Coastal lagoons (Nr. 1150) wurden von den norddeutschen Ländern über 60% gemeldet. Diskussionen entwickeln sich an Definitionen (u. a. Lagunen, Bodden, Nehrung, Haff) des „Manuals“. Bei den „Large shallow inlets and bays“ (Nr. 1160) wurden ca. 20% gemeldet. Es handelt sich um einen „sehr häufigen Lebensraumtyp, der von seinem Bestand her nicht gefährdet ist“. Der Vorsitzende kommt jedoch zur Feststellung, dass Deutschland aufgefordert werden sollte, weitere Flächen nachzumelden. Bei den Reefs (Nr. 1170) gab es Diskussionen über die Definition des Habitatbegriffes. Deutlich wurde in der Diskussion, dass die vorgegebenen Prozentsätze ein eigenes Gewicht erhalten und z. T. zu Missverständnissen führen. Der Habitattyp „Perennial vegetation of stony banks“ (Nr. 1220) führte zu Diskussionen innerhalb der deutschen Delegation. Es werden auch deshalb Nachträge für Mecklenburg-Vorpommern erbeten. Ähnliche Diskussionen gab es beim Habitattyp „Vegetated sea cliffs“ (Nr. 1230); es wurde aber übereinstimmend festgestellt, dass keine weiteren Nachmeldungen erforderlich sind. Dagegen kam Protest von den NGOs. Die Vertreter des BfN, der norddeutschen Länder und der NGOs waren unterschiedlicher Auffassung. Bei den „Salicornia-Flächen“ (Nr. 1310) wurden ca. 80% gemeldet. Bei den „Inland salt meadows“ (Nr. 1340) wurden von Deutschland 39 Flächen gemeldet (ca. 90% des Bestandes). Bei den „Embryonic shifting dunes“ (Nr. 2110) wurden bisher nur 10% gemeldet, was den NGOs zu wenig ist. Der Chairman schließt sich ‑ wie fast immer ‑ der Auffassung der NGOs an. Bei den „Shifting dunes“ (Nr. 2120) wurden ca. 30% gemeldet.

Generell verdichtete sich folgender Eindruck bei der Vormittagssitzung:

  • die „Kommission“ stellt fest was gemeldet wurde

  • der Ländervertreter (z. B. Schleswig-Holstein) erklärt, wieviel % von welchem Habitattyp gemeldet wurden

  • die „Kommission“ fragt, ob das „alles“ sei

  • der Vertreter des Bundesamtes für Naturschutz stellt fest, dass es mehr schützenswerte Systeme gibt

  • die NGOs folgen dieser Auffassung

  • die „Kommission“ stellt fest, dass die Länder noch nachmelden müssen

  • die Ländervertreter nicken.

Insbesondere Deutschland macht dabei keinen besonders „günstigen“ Eindruck.

Nach dem Mittagessen ging es weiter mit den „Decalcified fixed dunes with Empetrum nigrum“ (Nr. 2140). Deutschland meldete 4 Standorte (Ländervertreter). Von Seiten der NGOs werden auch Standorte in Schleswig-Holstein gemeldet. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Meldungen von Schleswig-Holstein unvollständig sind. Bei den „Atlantic decalcified fixed dunes“ (Nr. 2150) wurden nur Standorte bei Rügen angegeben. Es fehlen wieder isolierte Standorte in Schleswig-Holstein. Auch bei den „Dunes with Hippophae rhamnoides“ (Nr. 2160) fehlen Angaben von Schleswig-Holstein. Bei Habitattyp „Dunes with salix repens“ (Nr. 2170) kritisiert die Kommission das Fehlen von Flächen in Schleswig-Holstein. Bei den „Wooded dunes...“ (Nr. 2180) wurden ca. 50% des Bestandes offiziell gemeldet. Bei den „Humid dune slacks“ (Nr. 2190) wurden von Deutschland 55% gemeldet. Dennoch wird für Schleswig-Holstein von der Kommission das Fehlen dieses Habitattyps bedauernd festgestellt. Beim Lebensraumtyp „Dry sand heaths with Calluna and Genista“ (Nr. 2310) wurden von Deutschland ca. 45% gemeldet. Die NGOs stellen fest, dass noch viele Flächen fehlen. Der Vorsitzende schließt sich der  Meinung der NGOs an und bittet die geographischen Lücken noch zu schließen.

Beim Habitattyp „Inland dunes with open Corynephorus and Agrostis grasslands“ (Nr. 2330) wird trotz Protestes von Prof. Fischer, der auf die Geschichte dieses Lebensraumes aufmerksam machte und verdeutlichte, dass die Systeme nur mit großem Aufwand zu erhalten sind, vom Vorsitzenden festgestellt, dass noch weitere Flächen ausgewiesen werden müßten. Auch beim Lebensraumtyp 3110 („Oligotrophic waters with Littorellatalia uniflorarae) werden von der Kommission Defizite für die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg festgestellt. Beim Lebensraumtyp 3140 „Waters with benthic vegetation of Chara“ wurden über 45% gemeldet. Die NGOs betonen, dass nur ein kleiner Teil der Vorkommen gemeldet wurden. Das BfN schließt sich z. T. der Argumentation der NGOs an. Der Habitattyp „Natural euthrophic lakes with Magnopotamion or Hydrochardion-type vegetation” (Nr. 3150) ist in Deutschland weit verbreitet. BfN und NGOs verdeutlichen, dass einige Seen in der Liste nicht enthalten sind. Die Kommission stellt sich hinter die Auffassung von BfN und NGOs und stellt fest, dass der Habitattyp noch unvollkommen geschützt ist. Deutlich wird jedoch bei dieser Diskussion, dass die ökologischen Informationsgehalte der einzelnen Seen in den einzelnen Ländern grundverschieden sind.

Bei den dystrophen Seen (Nr. 3160) wurden nach Auffassung des Ländervertreters die Hauptgebiete erfasst. Die NOGs stellen fest, dass das nicht der Fall ist für Schleswig-Holstein und Bayern. Der Kommissionsvertreter stellt fest, dass Gebiete noch nachgemeldet werden müssen.

Beim Habitattyp 3260 („Water courses of plain to montane levels with the Ranunculion fluitantis and Callitricho-Batrachion vegetation“) meldet Deutschland über 800 Flächen. Vom BfN wurde jedoch betont, dass die Zahl nicht ausreichend sei. Die NGOs betonen, dass immer noch einige Flächen fehlen. Man wird versuchen, über die Fischspecies die Lücken abzudecken. Deutlich wurde aber auch hier, dass Länder, die wesentlich weniger „Water courses“ meldeten, besser abschnitten. Beim Habitattyp „Rivers with muddy banks with Chenopodion rubri and Bidantion” (Nr. 3270) meldete Deutschland über 60%. Dr. Fricke und NGOs widersprechen dieser Einschätzung. Es schließt sich eine längere Diskussion an. Der Vorsitzende legt deshalb einen Prüfvorbehalt ein. Bei den „Northern Atlantic wet heaths with Erica tetralix“ (Nr. 4010) entstand eine Diskussion über die Repräsentanz der gemeldeten Standorte. Bei den „European dry heaths“ meldete Deutschland über 200 Flächen (ca. 70% des Gesamtbestandes). Nach Diskussionsbemerkungen der NGOs und des BfN wird nachgetragen, dass Flächen in Hessen und Sachsen-Anhalt noch nachgetragen werden müssen.

Die Diskussionen zu allen Standorten und Habitattypen belegen, dass insbesondere in den Ländern, die nicht mit einer Stimme sprechen, der Chairman des Seminars sich der Auffassung der NGOs und im Falle Deutschlands des BfN anschließt. Unabhängig von der inhaltlichen Qualität der Habitate wird über Prozentsätze gestritten. Die NGOs melden fast alle (auch die kleinsten Vorkommen) Standorte des jeweiligen Habitattyps, die Länder häufig die besonders repräsentativen und gut erhaltenen Habitate.

12. November 2002

Um 9:00 Uhr beginnt die Diskussionsrunde mit den „Alpinen und Borealen Heiden“ (Nr. 4060). Die Meldungen verlaufen ohne wesentliche Diskussion. Bei der Diskussion „Stable xerothermophilus formation with Buxus sempervirens on rock slopes“ (Nr. 5110) gibt es eine längere Diskussion. Diese geht jedoch zugunsten der Experten aus und der deutsche und französische Vorschlag bleibt erhalten.

Beim Habitattyp 5130 („Juniperus communis on heaths or calcareous grasslands“) kommt es wieder zu einer Diskussion zwischen Ländern, NGOs und BfN. BfN plädiert für eine „teilweise Unzulänglichkeit“, der die Kommission entspricht. Bei diesem Habitattyp gibt es auch auf französischer Seite Diskussionen zwischen Ländervertretern und NGOs; diese werden im Sinne der NGOs entschieden. Beim Habitattyp 6110 („Rupicolous calcareous or basophilic grasslands of the Alysso-Sedion albi ») gibt es eine Diskussion zwischen Ländervertretern, Experten und NGOs. Die Kommission stellt fest, dass bei diesem Habitattyp noch Lücken geschlossen werden müssen. Bei den „Xeric sand calcareous grasslands“ (Nr. 6120) gibt es Diskussionen über mögliche Standorte in Schleswig-Holstein und über die Habitat-Systematik. Gleiches gilt für das „Calaminarian grasslands of the Violeralia calaminariae“ (Nr. 6130). Bei den „alpinen und subalpinen calcareous grasslands“ hatte Deutschland keinen Standort gemeldet. Es wird von Seiten des BfN darum gebeten, kleine Flächen auf dem Feldberg nachzutragen.

Bei den „Semi-natural dry grasslands and scrubland facies on calcareous substrates (Festuco Brometalia)“ (Nr. 6210), einem weitverbreiteten Orchideen-Standort, werden von Deutschland 692 Gebiete gemeldet. Die NGOs stellen fest, dass die Meldungen immer noch nicht ausreichend sind. Deutlich wird, dass zwischen NGOs und BfN enge Kontakte bestehen. Ich stelle fest, dass die festgestellten „Gaps“ für die dortigen Arten nicht wirken. Alle Tierarten, die auf diesen Flächen vorkommen, sind genetisch miteinander verbunden. Die Kommission stellt jedoch fest, dass das Netz noch dichter zu schließen sei. Bei einem Blick auf Österreich und Frankreich wird deutlich, dass die Länder „unterschiedliche Qualitäten melden“ und „unterschiedlich bewertet“ werden. Beim Habitattypus „Species-rich Nardus grasslands, on siliceous substrates in mountain areas“ (Nr. 6230) wurden von Deutschland über 70% des Gesamtbestandes gemeldet. Dennoch bittet der BfN-Vertreter um Nachmeldungen (u. a. für Schleswig-Holstein); dem Vorschlag folgt der Kommissionsvertreter. Bei dieser Diskussion wurde jedoch deutlich, dass Länder die beim 1. Continental-Meeting anwesend waren, durchweg besser bewertet wurden. Wenn ihre Meldung beim 1. Meeting mit „sufficient“ bewertet wurde, wird diese Meinung beim 2. Meeting einfach übernommen, auch wenn beim Vergleich mit anderen Ländern (von denen andere Standards gefordert wurden) sich erhebliche Bewertungsunterschiede ergeben. Beim Habitattypus „Sub-Pannonic steppic grassland“ (Nr. 6240) ergeben sich längere Diskussionen zwischen Ländervertretern, NGOs und Experten. Die Kommission wünscht, dass die Meldungen überprüft werden (Brandenburg, Thüringen).

Beim Habitattyp „Molinia meadows on calcareous...“ (Molinion caeruleae) (Nr. 6410) wurden über 400 Standorte gemeldet. Die NGOs weisen allerdings darauf hin, dass erhebliche Lücken vorhanden sind, die vom BfN aufgelistet werden. Man einigt sich darauf, dass die wichtigsten Flächen nachgemeldet werden. Beim Habitattypus Nr. 6430 („Hydrophilous tall herb fringe communities of plains and of the montane to alpine levels“) hat Deutschland über 1.000 Meldungen. Dennoch gibt es Diskussionen. Beim Habitattypus Nr. 6440 („Alluvial meadows of river valleys of the Coridion dubii“) wird die Frage gestellt, warum keine Gebiete für Bayern gemeldet wurden. Das BfN meldet „Insufficienies“ für sechs Länder. Beim Habitattyp Nr. 6510 („Lowland hay meadows“, „Alopecurus pratensis, Sangiosorba officinalis“) meldete Deutschland 1072 Flächen. Dieser Habitattyp verdankt seine Existenz und seinen Untergang der Landwirtschaftspolitik. Der Vorsitzende schließt sich der Auffassung der NGOs an, das große geographische Lücken vorhanden sind.

Beim Habitattyp „Mountain hay meadows“ (Nr. 6520) wird für Österreich festgestellt, dass “mehr getan werden muss”. Allerdings geht dieser Lebensraum sehr stark zurück. Von der Kommission werden Nachträge gefordert u. a. für die Länder Rheinland-Pfalz und Thüringen. Beim Lebensraum „Active raised bogs“ (Nr. 7110) wird darüber diskutiert, ob positive Diskussionsergebnisse des 1. Meetings durch Bewertungsveränderungen beim 2. Meeting verschlechtert werden können. Deutschland betont, dass 90% aller bekannten Gebiete erfasst wurden. Dem widersprechen die NGOs u. a. für Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Beim Lebensraumtyp 7120 („Degraded raised bogs still capable of natural regeneration“) wird festgestellt, dass Mecklenburg-Vorpommern noch erhebliche Lücken aufweist. Mecklenburg-Vorpommern stellt fest, dass prozentual mehr Flächen ausgewiesen wurden als für Österreich. Beim Habitattyp „Transition mires and quaking bogs“ (Nr. 7140) meldete Deutschland 419 Flächen. Von den NGOs werden Lücken moniert für Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. BfN bestätigt die Auffassung der NOGs. Die Kommission schließt sich der Auffassung des BfN und der NGOs an. Beim Habitattyp Nr. 7150 („Depressions on peat substrates of the Rhynchosporion“) werden von Deutschland 100 Flächen vorgeschlagen. Dennoch stellt das BfN und die Kommission Lücken fest.

Beim Habitattypus „Caleareus fons with Cladium mariscus and species of the Carici davallianae“ (Nr. 7210) werden Defizite für Österreich festgestellt. Deutschland hat über 100 Flächen gemeldet. Die NGOs halten das nicht für ausreichend. Es werden Nachforderungen für Schleswig-Holstein erhoben. Bei dem „Cratonension“ (Nr. 7220) werden Defizite von den NGOs festgestellt (Mecklenburg, Schleswig-Holstein). Das BfN schließt sich dieser Auffassung an, weshalb der Vorsitzende Defizite bei der Meldung feststellt. Bei den „Alkaline fons“ (Nr. 7230) werden über 300 Flächen von Deutschland gemeldet. Auch hier ergibt sich für Deutschland die übliche Diskussion zwischen den Ländern, dem BfN und den NGOs, wobei auch hier der Vorsitzende die Auffassung von BfN und NGOs übernimmt. Gleiches gilt für die Lebensräume Nr. 8150 („Medio-European upland siliceous screes“), Nr. 8160 („Medio-European calcareous screes of hill and montane levels“), Nr. 8210 („Calcareous rocky slopes with chasmophytic vegetation“), Nr. 8220 („Siliceous rocky slopes with chasmophytic vegetation“) und Nr. 8230 („Siliceous rock with pioneer vegetation of the Sedo-Scleranthion or of the Sedo albi-veronicion dillenii“).

Bei den „Caves not open to the public“ (Nr. 8310) entsteht eine fast lächerliche Diskussion über die Qualität der Höhlen. Ich verweise darauf, dass die Biotop-Qualität leicht ermittelt werden könnte über die Höhlenbiologen-Gruppe. Das ist offensichtlich noch nicht gemacht worden.

Eine längere Diskussion entwickelte sich um das „Luzulo-Fagetum“ (Nr. 9110). Deutschland erklärt sich als „verantwortlich“ für die Buchenwälder. Von fast einer Million ha Buchenwäldern hat Deutschland 30% gemeldet (142.000 ha allein an Luzulo-Fagetum). Die NGOs weisen darauf hin, dass 5 Bundesländer unter 20% gemeldet haben. Der Vorsitzende kommt zu der Feststellung, dass einige Bundesländer noch „nachbessern“ müssen. Dazu gehört nicht z. B. Nordrhein-Westfalen. Die „Asperulo-Fageten“ (Habitattyp Nr. 9130) werden ähnlich wie die Luzulo-Fageten diskutiert. NGOs und BfN weisen auf z. T. erhebliche Lücken in 5 Bundesländern hin. Der Ländervertreter plädiert dafür, dass Hessen, Baden-Württemberg und Bayern genügend gemeldet haben. Die Kommission stellt fest, dass 5 Länder nachmelden müssen.

Beim Habitattyp Nr. 9150 („Medio-European limestone beech forests of the Cephalanthero-Fagion“) gibt es zunächst eine Diskussion über die Systematik des Habitattyps. Dann listet das BfN einigen Lücken auf (u. a. Thüringen, Albtrauf in Baden-Württemberg), denen die NGOs zustimmen. Der Ländervertreter stellt fest, dass 61% der Wälder gemeldet wurden. Der Vorsitzende kommt zur Feststellung, dass die Länder Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern einige Lücken noch schließen sollten.

Beim Habitattyp Nr. 9160 („Sub-Atlantic and medio-European oak or oak-hornbeam forests of the Carpinion betuli“) werden von den NGOs Meldelücken beklagt. Auch das BfN schließt sich z. T. der Meinung der NGOs an. Nach der Diskussion bleiben Schwächen in Mecklenburg-Vorpommern, auch nach Auffassung des Ländervertreters. Beim „Galio-Carpinetum“ (Nr. 9170) hat Deutschland über 400 Flächen vorgeschlagen. Die NGOs vermissen für das Galio-Carpinetum Standorte im Saarland, in Hessen und in Rheinland-Pfalz. Ich weise darauf hin, dass das Saarland nur wenig geeignete Standorte für das Galio-Carpinetum besitzt. Deshalb wird das Saarland nicht mehr weiter betrachtet.

Beim „Tilio-Acerion-Komplex“ (Habitattyp 9180) werden für Mecklenburg-Vorpommern Lücken detektiert. Bei drei Ländern stellt die Kommission gewisse Lücken fest. Beim Lebensraum „Old acidophilous oak woods with Quercus robur on sandy plains“ (Nr. 9190) werden Defizite vom BfN für einzelne Länder festgestellt.

Die „Bog woodlands“ (Nr. 91DO) sind ein prioritärer Lebensraumtyp. 415 Flächen wurden von Deutschland gemeldet. Vom BfN und den NGOs werden Lücken in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vermutet.

Bei den „Alluvial forests with Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Nr. 91EO) meldete Deutschland 1252 Flächen. Trotzdem wird festgestellt, dass es noch Lücken gibt. Dieser Auffassung schließt sich die Kommission an. Im Vergleich zu den anderen Ländern, insbesondere zu Frankreich wird Deutschland zu streng bewertet. Diese Feststellung gebe ich zu Protkoll.

(Ende 18:30 Uhr).

13. November 2002

Um 9:00 Uhr werden noch einige Habitate, die am 12. November 2002 nicht mehr bearbeitet werden konnten, besprochen. Beim Habitattyp „Riparian mixed forests of Quercus robur, Ulmus laevis etc.“ (Nr. 91FO) wünschen die NGOs weitere Ergänzungen für Bayern. Der Ländervertreter widerspricht dieser Auffassung. Die Kommission schließt sich in diesem Fall der Argumentation des Ländervertreters an.

Beim extrem isolierten Habitattyp 9710 („Euro-Siberian steppe woods with Quercus“) meldete Österreich nur einen Standort. Obwohl die ursprünglichen Standorte heute landwirtschaftlich genutzt werden, hält die Kommission die Meldung von nur einem Standort für zu gering.

Beim „Acidophilous Picea forests of the montane to alpine levels“ (Vaccinio-Piceetea) (Nr. 9410) meldete Deutschland 91 Flächen. Das BfN möchte noch weitere Flächen in Baden-Württemberg ausweisen (Ostseite des Schwarzwaldes). Der Ländervertreter widerspricht dem. Ich schlug vor, dass man den deutschen Vorschlag mit dem französischen Vorschlag vergleichen sollte. Die Kommission schlug vor, dass die räumliche Verbreitung nochmals überprüft werden sollte.

Prioritäre Spezies

Um 9:30 Uhr (13. November 2002) beginnt die Diskussion über die Spezies-Liste.

Vertigo geyeri

(1013)

Weitere wissenschaftliche Untersuchungen sind notwendig.

Vertigo angustior

(1014)

Jungbluth

Kollin

Bayern

Thüringen

Weitere wissenschaftliche Untersuchungen sind notwendig.

Vertigo moulinsiana

(1016)

Für Österreich werden weitere Fundorte erwartet. In Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein und Bayern (am Ammersee) werden Defizite diskutiert.

Margaritifera margaritifera

(1029)

Für Deutschland wurden die Fundorte überprüft. Es fehlen Daten aus Bayern (24 Populationen), die nachgetragen werden sollten.

Unio crassus

(1032)

Die Verbreitungsdaten dieser Arten müssen noch ergänzt werden. 84 Standorte werden für Deutschland gemeldet. Es werden Daten nachgetragen für Schleswig-Holstein, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bayern. Deutschland wird schlecht bewertet, im Gegensatz zu Frankreich, das nur drei Standorte meldete. Frankreich wird mit „sufficient“ bewertet.

Ophiogomphus cecilia

(1037)

Es gibt drei Verbreitungsschwerpunkte in Deutschland, die aber weiter ergänzt werden müssten. In Rheinland-Pfalz sollten die Populationen wissenschaftlich weiter überprüft werden.

Oxygasta curtisii

(1041)

Die Art kommt in Deutschland und Luxemburg nur in der Ruwer vor.

Leucorrhinia pectoralis

(1042)

Es gibt in Österreich und Deutschland noch weitere Verbreitungslücken. Gleiches gilt für Österreich. Das Grundproblem sind die Verbreitungsdaten.

Coenagrion mercuriale

(1044)

Ob die Art im Saarland vorkommt, sollte überprüft werden.

Hyodryas maturna

(1052)

Deutschland schlägt sechs Flächen vor. Es werden noch Daten nachgetragen.

Maculinea teleius

(1059)

Für die Art werden Nachmeldungen gefordert.

Lycaena dispar

(1060)

Von der Art müssen für Deutschland noch weitere Standorte gemeldet werden.

Maculinea nausithous

(1061)

Auch bei dieser Art werden Nachträge gefordert.

Euphydryas aurinia

(1065)

Auch bei dieser Art wurden Nachträge gefordert.

Callimorpha quadripunctaria

(1078)

Für Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern wird die Schließung von Lücken gefordert.

Limoniscus violaceus

(1079)

Es werden Nachträge gefordert.

Dytiscus latissimus

(1081)

Die Fundorte sollten wissenschaftlich überprüft werden.

Graphoderus bilineatus

(1082)

Auch für diese Art werden wissenschaftliche Überprüfungen gefordert.

Lucanus cervus

(1083)

Für den Hirschkäfer liegen zu wenig Mitteilungen vor. Deshalb fordert die Kommission diese Lücken zu schließen (Hessen, Baden-Württemberg u. a.)

Osmoderma eremita

(1084)

Der Eremitenkäfer hat hohe Priorität. Auch bei dieser Art sollen die Standorte weiter überprüft werden.

Cucujus cinnaberinus

(1086)

Die Art ist in Deutschland nur in Bayern nachgewiesen.

Rosalia alpina

(1087)

Fundorte von Bayern sollten nachgemeldet werden.

Cerambyx cerdo

(1088)

Auch für diese Art werden Überprüfungen der Standortlisten gefordert.

Austropotamobius pallipes

(1092)

Die Art hat eine südliche Verbreitung. Ein Standort in Deutschland sollte überprüft werden.

Carabus menetriesi pacholei

(1914)

Die Fundorte müssen erneut überprüft werden.

Helicopsis striata austriaca

(1915)

Die Art kommt in Europa nur in Österreich vor.

Stephanopachys substriatus

(1927)

Die Art kommt offensichtlich nur im zentralen Deutschland vor.

Anthrenochernes stellae

(1936)

Es besteht wissenschaftlicher Untersuchungsbedarf.

Petromyzon marinus

(1095)

Es müssen auch bei dieser Art erhebliche Nachträge durchgeführt werden.

Lampetra planeri

(1096)

Auch für diese Art sollen die Verbreitungslücken weiter geschlossen werden.

Eudontomyzon

(1098)

Es wird vorgeschlagen, bessere Daten zu beschaffen.

Lampetra fluviatilis

(1099)

Für diese Art wird eine wissenschaftliche Überprüfung gefordert.

Alosa alosa

(1102)

Auch für diese Art wird eine Überprüfung der Standorte gefordert.

Hucho hucho

(1105)

Eine Ergänzung der Fundorte wird gefordert.

Salmo salar

(1106)

Eine Ergänzung der Fundorte wird gefordert.

Rutilus pigus

(1114)

Eine Ergänzung der Fundorte wird gefordert.

Gobio albipinnatus

(1124)

Die Fundorte werden als ausreichend angesehen.

Aspius aspius

(1130)

Es werden weitere Fundorte für Deutschland festgestellt und eingefordert.

Leuciscus souffia

(1131)

Österreich meldet Standorte nach. Gleiches gilt für Deutschland.

Rhodeus sericeus amarus

(1134)

Auch hier werden Standorte für Deutschland nachgefordert. Luxemburg meldet zwei neue Vorkommen.

Chalcalburnus chalcoides mento

(1141)

Es fehlen noch Daten.

Misgurnus fossilis

(1145)

Die Art ist in Deutschland relativ gut erfasst.

Cobitis taenia

(1149)

Mit kleinen Abstrichen wird die Verbreitungskarte akzeptiert.

Gymnocephalus schraetzer

(1157)

Weitere wissenschaftliche Untersuchungen sind notwendig.

Zingel streber und Zingel zingel

(1160 und 1159)

Verbreitungsgebiete müssen überprüft werden.

Cottus gobio

(1163)

Die Art ist weit verbreitet. Über 300 Standorte wurden gemeldet.

Für die Amphibien und Reptilien wurden folgende Feststellungen getroffen:

Triturus cristatus

(1166)

Es werden Nachträge gefordert für viele deutsche Bundesländer von den NGOs und dem BfN. Der Vertreter von Rheinland-Pfalz stimmt dem zu.

Bombina bombina

(1188)

Bei der Rotbauchunke sind weitere Ergänzungen notwendig.

Bombina variegata

(1193)

Auch bei der Gelbbauchunke werden Areallücken festgestellt. Bei dieser Art sogar in Frankreich.

Emys orbicularis

(1220)

Bei dieser Art muss durch genetische Analysen der Populationsstatus geklärt werden.

Bei den Säugetieren ergaben sich folgende Ergänzungen:

Rhinolophus hipposideros

(1303)

Für die Fledermäuse gilt, dass nicht nur die Rastplätze, sondern auch die Nahrungsgebiete miterfasst werden sollten. Für Thüringen wird eine „moderate insufficiency“ festgestellt.

Rhinolophus ferrumequinum

(1304)

Es wird darum gebeten, dass noch Schlafplätze aus dem Saarland nachgereicht werden.

Barbastella barbastellus

(1308)

Auch bei dieser Art ergeben sich Areallücken.

Myotis dasycneme

(1318)

Bei dieser Art werden Lücken für verschiedene deutsche Länder gemeldet. Mängel werden für Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Berlin festgestellt.

Myotis emarginatus

(1321)

Es werden Nachträge für Rheinland-Pfalz und Bayern gefordert.

Myotis bechsteini

(1323)

Auch für diese Art werden Nachträge für Österreich, Deutschland und Frankreich gefordert. Ergebnisse aus Life-Projekten müssen noch nachgetragen werden.

Myotis myotis

(1324)

Auch für diese weitverbreitete Art werden Verbreitungslücken angemahnt, insbesondere für Deutschland, Frankreich und Österreich. 495 Standorte wurden für Deutschland gemeldet. Der Vertreter der deutschen Länder widerspricht der Auffassung der NGOs.

Castor fiber

(1337)

Obwohl die Art lokal zu einer echten Problemart wird (Bayern), werden weitere Standorte gefordert.

Canis lupus

(1352)

Es werden weitere Standorte in Sachsen gefordert.

Lutra lutra

(1355)

Es werden einige Verbreitungslücken angesprochen, die wissenschaftlich überprüft werden sollten.

Lynx lynx

(1361)

Die NGOs weisen darauf hin, dass der Harz und das Biosphären-Reservat Pfalz nachgetragen werden müssten.

Abschließend muss man feststellen, dass über fast alle Tierareale lange und kontrovers diskutiert wurde. Bei den Pflanzenarealen gab es weniger Diskussionen. Die NGOs neigen dazu, alle Fundorte der Arten zu melden und zu sichern. Frankreich möchte nur die großen und erhaltungsfähigen Populationen sichern.

Abschließende Bemerkungen

Das Seminar machte deutlich, dass ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen der Kommission, dem BfN und den NGOs (zumindest soweit es Deutschland betrifft) besteht. Natura 2000 scheint in diesen Informationsfluss unzulänglich eingebunden zu sein. Ohne unsere institutionelle Verbindung zu verschiedenen Datenbanken wären die Informationen absolut unzulänglich. Deutlich wurde auch, dass viele Entscheidungsprozesse ohne „Natura 2000-Einfluß“ gelaufen sind.

Vergleicht man den Informationsstand von NATURA 2000 mit den NGOs, den Ländern und der bundesdeutschen Seite (BfN), so fällt auf, dass die Zugänge zu flächendeckender Information sehr unterschiedlich sind. BfN besitzt eine umfangreiche Datenbank, auf die offensichtlich auch die NGOs Zugang besitzen. Insbesondere die deutschen Grundbesitzer konzentrieren sich zu sehr auf punktuelle und länderspezifische Besonderheiten. Sie haben es bisher nicht verstanden, ihre Flächen nach den jeweils „gesuchten“ prioritären Habitattypen schwerpunktmäßig zu analysieren.

Wesentlich erscheint mir, dass im Verlauf der Diskussion um die FFH-Richtlinie, die Habitate und die Habitatsystematik ein eigenes Gewicht erhielten. Unabhängig von der historischen Genese, unabhängig von ihrer Existenzfähigkeit unter natürlichen Bedingungen, unabhängig von der Frage, ob sie dem Wuchspotential der Standorte entsprechen oder nicht, wird ein „statisches System“ festgeschrieben, das langfristig nicht nur erhebliche Kosten für Management und Monitoring bringen wird; es muss auch bezweifelt werden, ob diese statische Betrachtung der Lebensformtypen den Arten wirklich dient.

Bei der Bewertung der Flächenmeldungen fällt generell auf, dass die Wertigkeit der von einzelnen Ländern gemeldeten Flächen sehr unterschiedlich sein kann. Deutschland schneidet in fast allen Bereichen „schlechter“ ab als andere Länder, was aber im wesentlichen damit zusammenhängt, dass die von den Bundesländern gemeldeten Flächen entsprechend den Vorgaben der Richtlinie nicht alle in einem Land vorkommenden Flächen eines Typs erfassen, aber eine repräsentative Untereinheit. BfN und NGOs führen deshalb immer mehr Flächen auf als notwendigerweise gemeldet wurden. Die Kommission schließt sich in fast allen Fällen der Auffassung der NGOs und des BfN an. Die deutsche Vertretung (Ländervertreter, Bund, NGOs) liefern ein Bild absoluter Inkonsistenz. Die Kommission entscheidet durchweg für NGOs und BfN, z. T. auch, weil die Ländervertreter nicht scharf genug demonstrieren.

Bei der Analyse der Verbreitungsmuster der Arten fällt auf, dass Deutschland die besten Verbreitungsdaten vorlegte. Andere Länder (u. a. Frankreich, Italien) legen nur lückenhafte Verbreitungsinformationen vor. Während die Daten von Deutschland wegen kleiner Verbreitungslücken als „nicht ausreichend“ bewertet werden, werden andere Länder, die nur einen Fundort vorlegen, als „sufficient“ bewertet. Einzelne Länder haben in den letzten Jahren Erfassungsprogramme für die FFH-Gebiete durchgeführt und legen aktuelle Daten vor.

Rundschreiben 10/2002