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Der Arbeitskreis Eigentum und Naturschutz ist ein
Zusammenschluß von Verbänden und Organisationen (Mitgliedern). Der
Arbeitskreis ist ein nicht rechtsfähiger Verein i.S. von § 54 BGB.
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Der Arbeitskreis bündelt, fördert und schützt die
Interessen der Inhaber von Eigentumsrechten, anderer vermögenswerter
Positionen und von Selbstverwaltungskörperschaften, die durch
hoheitliche Naturschutzmaßnahmen betroffen sind, um die natürlichen
Lebensgrundlagen ausgewogen zu schützen und um den Menschen gesunde
Böden, reine Luft und sauberes Wasser zu nachhaltiger Bewirtschaftung zu
erhalten. Wo berechtigte Naturschutzinteressen vorgehen, muß unter
grundsätzlicher Anerkennung der Sozialbindung des Eigentums der Schutz
vermögenswerter Positionen auch durch geeignete Entschädigungsregelungen
gewährleistet sein.
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Der Arbeitskreis wird zur Erfüllung seiner den
Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden Gemeinschaftszwecke für
Naturschutz mit Augenmaß, Sinn für das Machbare und im Einklang mit den
vitalen Interessen der Menschen und Wirtschaftstreibenden im Sinne
dieser Satzung tätig. Die Tätigkeit des Arbeitskreises dient nicht den
Sonderbelangen einzelner Mitglieder.
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Der Arbeitskreis strebt eine Erweiterung seiner Basis
an.
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Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhält der
Arbeitskreis eine Geschäftsstelle. Sie hat ihren Sitz in Kiel.
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Einzelpersonen können als "Förderer" die für sie
bestimmten Rundschreiben des Arbeitskreises erhalten.
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Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal
jährlich jeweils im ersten Halbjahr statt. Die Mitgliederversammlung
beschließt die Jahresrechnung und den Voranschlag für das kommende Jahr
auf Vorschlag des Ausschusses. Die Mitgliederversammlung beschließt über
die Entlastung der Geschäftsführung. Sie ist Entscheidungsgremium für
alle wesentlichen Fragen.
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Die Mitglieder bestimmen aus ihrer Mitte jeweils für
die Dauer von 4 Jahren einen Repräsentantenausschuß (Ausschuß). Mitglied
des Ausschusses kann nur sein, wer von den Verbänden und Organisationen
(Mitgliedern) entsandt wird.
Aufgabe des Ausschusses ist es, die
Tätigkeitsschwerpunkte des Arbeitskreises festzulegen und alle
grundsätzlichen Entscheidungen auf der Grundlage der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung zu treffen, insbesondere den jährlichen
Vorschlag für den Haushaltsvoranschlag vorzubereiten. Der Ausschuß ist
Mittler unter den Mitgliedern und ihnen für die Einhaltung dieser
Grundsätze verantwortlich. Er leitet die Versammlungen der Mitglieder.
Der Ausschuß wird durch den Geschäftsführer
unterstützt, der die Geschäfte des Arbeitskreises führt.
Dem Ausschuß sollen mindestens je ein Sprecher für
die den Arbeitskreis tragenden "Säulen" angehören. "Säulen" des
Arbeitskreises sind unter anderem:
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Verbände der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
im weitesten Sinne,
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Verbände der Bau-, Rohstoff- und
Wohnungswirtschaft,
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Interessengemeinschaften,
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Verbände von Sport-, Energie- und Wasserwirtschaft.
Der Ausschuß bestimmt für ein Jahr aus seiner Mitte
rotierend einen Sprecher.
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Die Geschäfte des Arbeitskreises werden durch
Rechtsanwalt Dr. Giesen geführt. Grundlage ist ein gesonderter
Beratungsvertrag, der Bestandteil dieser Satzung ist.
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Die Beiträge werden durch eine Ordnung geregelt, die
der Ausschuß festlegt.
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Die Beiträge sind nach Rechnungslegung durch die
Geschäftsführung am Jahresanfang fällig.
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Der Arbeitskreis unterhält ein Konto bei der
Sparkasse Kiel (BLZ 210 501 70), Kto.-Nr.: 92 02 39 10.
Die Geschäftsführung berichtet der
Mitgliederversammlung über Einnahmen und Ausgaben.
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Die Mitglieder sind sich darin einig, daß diese
Satzung die Organisation des Arbeitskreises seit seiner Gründung
zutreffend beschreibt. Sie erkennen sie als Grundlage für die weitere
Tätigkeit des Arbeitskreises an und haben sie einstimmig angenommen in
der Mitgliederversammlung am 20.03.2001.
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