CDU

Landesverband Schleswig-Holstein

 

SPD

Landesverband

Schleswig-Holstein

 

Bündnis 90 / Die Grünen

Landesverband

Schleswig-Holstein

 

F.D.P.

Landesverband Schleswig-Holstein

 

SSW

Landesverband Schleswig-Holstein

 

Die Linke

Landesverband

Schleswig-Holstein

 

1.

Naturschutz ist bis­lang als Aufgabe des Landes Schleswig-Hol­stein festgeschrie­ben. Sehen Sie Spiel­räume für eine Aufgabenübertragung auf die Kreise, Städte oder Gemeinden ? Wo ? Sollten die Zuständig­keiten den Aufgaben folgen ?

Im föderalen Deutsch­land ist Naturschutz Länder­sache. Diese regeln im Rahmen der bundes­gesetzlichen Vorgaben ihre Belange in Landes­naturschutz­ge­setzen. Ziel der CDU ist es, auch in Zukunft den Schutz der Natur nach­haltig, ökono­misch sinn­voll und in Einklang mit den Be­troffenen sicher­zu­stellen. Deshalb wur­de im vergangenen Jahr das Landesnatur­schutz­gesetz novelliert. Vor allem wurde das Gesetz unter den Stichworten Büro­kra­tieabbau und Deregu­lierung überar­beitet. Darüber hinaus gehende konsensfä­hige Spielräume gab es in der Koalitionsre­gierung nicht. Das neue Landesnatur­schutzge­setz kommt mit einem Viertel weni­ger Para­graphen aus. Im Zuge der Verwal­tungsstruk­tur­reform streben wir eine Zu­sammen­fassung von weiteren Aufgaben im Natur- und Umwelt­schutz auf kommunaler Ebene dort an, wo Synergien zu erwarten sind. Dabei wissen wir, dass gelebte Subsidia­rität und landeseinheit­liche Aufgabenerfüllung in einem Spannungsver­hältnis zueinander stehen, über das es jeweils sorgsam abzu­wägen gilt.

 

Grundsätzlich wollen wir die Rolle der Ämter und der Städte stärken. Bürgernahe Verwaltungsdienstleistungen sollen hier nahezu vollständig angeboten werden. Voraussetzung dazu ist eine Funktional- und Gebietsreform, die zu schlagkräftigen und mit der nötigen Kompetenz ausgestatteten Verwaltungseinheiten führt. Hier sehen wir noch erheblichen Handlungsbedarf. An der bisherigen Aufgabenteilung zwischen dem Land und den unteren Naturschutzbehörden muß man nicht dogmatisch festhalten. Bündnis 90/Die Grünen sind für andere Modelle offen. Kleinteiligere Vollzugsstrukturen sehen wir allerdings kritisch, weil das dafür notwendige Personal nicht zur Verfügung stünde.

Ich teile Ihre Auffassung nicht, dass Naturschutz nur Aufgabe des Landes sei. Insbesondere die letzte Föderalismusreform hat im Bereich der Naturschutz die so genannte Abweichungskompetenz der Länder eingeführt, die zeigt, dass Naturschutz auch nach den Zuständigkeiten in allen Bereichen eine Aufgabe darstellt. Es bestehen Europäische Richtlinien (Bsp. Natura2000), Bundesgesetze (Bsp. Bundesnaturschutzgesetz), Landesgesetze (Bsp. Landesnaturschutzgesetz) und auch kommunale Satzungen (Bsp. Baumschutzsatzungen), die Aufgaben im Bereich des Naturschutzes festlegen und definieren.

 

Bereits heute gibt es aber auch Zuständigkeiten, die zwar landesrechtlich geregelt aber bei den kommunalen Ebenen angesiedelt sind in die dortige Zuständigkeit fallen.

 

Ein Beispiel für die künftige Zuständigkeit der kommunalen Ebene bei einer allerdings von Europa ausgehenden Landesaufgabe ist die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die die FDP bereits in der Vergangenheit immer wieder gefordert hat. Wir haben uns diesbezüglich auch immer im Einklang mit den Landkreisen gesehen. Ähnliches gilt für die Bereiche der Grundwasserrichtlinie, der Umweltverträglichkeitsrichtlinie, die Umweltinformationsrichtlinie etc.).

Der SSW-Landesver­band will  eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung  durch eine tief greifende Kommunalreform.  Diese soll zu einer neuen Größenstruktur der Gemeinden führen und Anreize für mehr demokratische Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg enthalten. Der SSW will eine sachlich gerechtfertigte und umfassende Aufgabenverlagerung von der Landesebene auf die Kreise und Kommunen, um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.  Das heißt aber auch, eine grundlegende Reform der Gemeindefinanzen, um die neuen  Aufgaben tragen zu können. Mit der Verlagerung von Aufgaben auf die starken Gemeinden muss  eine Gemeindefinanzreform und  klare Zuständigkeitsregelungen folgen.

 

Der SSW will im Grundsatz, dass mehr Aufgaben auf Gemeinden und Kreise übertragen werden. Deshalb sollen Landes- und Kreisaufgaben geprüft werden mit dem Ziel,  ob diese nicht besser bei den Gemeinden aufgehoben sind, weil vor Ort die Kompetenz und Erfahrung bestehen. Dies gilt insbesondere für die Straßenverkehrsbehörde (KFZ-Zulassung), die Bauaufsichtsbehörde, die Wirtschaftsförderung und den Tourismus und die unteren Naturschutzbehörden.

 

2.

Sehen Sie auf kommunaler Ebene ein Spannungsver­hält­nis zwischen Eigen­tum und Natur­schutz ?

Das tritt in der Praxis immer wieder auf und deshalb hat die neue Formulierung des § 1 Abs. 2 im Landesnaturschutzgesetz: „Der Schutz der Natur und Landschaft auf privaten Flächen berücksichtigt den besonderen Wert privaten Eigentums und der sich daraus ergebenden Verantwortung für die Erreichung der in Abs. 1 genannten Ziele (gemeint sind die Ziele des Naturschutzes)“ ihre besondere Bedeutung. Diese Formulierung gibt ein wichtiges Signal, um noch mehr Menschen zu aktivem Mitmachen anzuregen und sie im Sinne der Natur zu motivieren. Ziel der CDU-Politik war und ist es, dass wir den Einzelnen mit seiner Handlungsfreiheit und seinem Verantwortungs­bewusstsein zutrauen, sich für den Schutz der Natur einzusetzen. Deshalb erkennen wir ausdrücklich die Rechte der Nutzungsberechtigten und Eigentümer beim Er­lass von Schutzverordnungen, beim Sperren von Wegen oder beim Sammeln von Gütern in der Natur an. Nach unserer Auffassung hat das neue Landesnaturschutzgesetz zur Entkrampfung und Lösung alter Spannungen beigetragen.

 

Zwischen mit Eigentum verbundenen Wirtschaftszielen und naturschutzfachlichen Anforderungen besteht ein grundsätzlicher Zielkonflikt. Die Erreichung von Wirtschaftszielen des Gemeinwohls (hier: Naturschutz) führt in vielen Fällen zur Einschränkung betriebswirtschaftlicher Ziele. In vielen Fällen ergeben sich allerdings auch Synergien, wie z.B. in der Tourismuswirtschaft oder landwirtschaftlicher Direktvermarktung. Diese Synergien zu erkennen und noch stärker zu fördern, sehen wir als unsere Aufgabe an.

Dieses Spannungsverhältnis gilt selbstverständlich auch für die kommunale Ebene. Eigentum hat auch die öffentliche Hand und Selbstverständlich muss auch auf kommunaler Ebene jede Flächenversiegelung sorgfältig geprüft werden bzw. welche Ausgleichsmaßnahmen hierfür zu ergreifen sind.

 

Auf lokaler Ebene beschränken darüber hinaus diverse Baumschutzsatzungen auch privaten Eigentümern die Möglichkeiten beispielsweise bei der Beseitigung von Bäumen ab einer gewissen Größe.

 

Auch im Bereich der Energieversorgung beispielsweise beim Anschluss- und Benutzungszwang kommunaler Kraft-Wärme-Kopp­lungsanlagen wird die Entscheidungsfreiheit bei der Energieversorgungsform des eigenen Heims eingeschränkt. Diese ist richterlich als zulässig bestätigt worden.

 

Der SSW erkennt schon das Bestehen von Spannungsverhältnissen auf kommunaler Ebene zwischen Eigentum und Naturschutz. Dies gilt insbesondere für die Bereiche  Ausweisung von Bauland in der Nähe von Naturschutzflächen,  Straßenplanung und für den Bereich eines maßvollen Baumschutzes. 

 

Eine Lösung dieser Spannungsverhältnisse ist  in der Regel nur möglich durch sorgfältige Abwägung der Interessen, durch verstärkte Bürgerbeteilungen  und  maßvolle Schutzverordnungen.

 

 

3.

Welche Ziele sollte Naturschutz in städtisch geprägten und welche in länd­lich geprägten Kommunen verfolgen ? Wo besteht welcher Handlungsbedarf ?

Im ländlichen Raum wird in großem Umfang Naturschutz gelebt und praktiziert. Das Wissen um Zusammenhänge in der Natur ist noch weitgehend vorhanden und muss gepflegt werden. Die Weiterentwicklung des sensiblen Gleichgewichts von ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit ist für leistungs­starke und attraktive ländliche Räume der Zukunft ein zentrales Anliegen. In vielen städtischen Bereichen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine ebenso große Bedeutung für die Menschen. Allerdings führt fehlendes praktisches Wissen oft dazu, dass Bürgerinnen und Bürger in städtischen Bereichen für plakative Partikularinteressen des Umweltschutzes instrumentalisiert werden. Für die CDU liegt deshalb ein Schwerpunkt der Umweltbildung im Sinne einer objektiven Information über nachhaltigen Schutz und nachhaltige Nutzung der Umwelt in den Städten.

 

Das Naturschutzgesetz macht keinen Unterschied zwischen Stadt und Land. Hintergrund sind allgemeine Rechtsgrundsätze wie die Gleichheit vor dem Gesetz, die von Bündnis 90 / Die Grünen geteilt werden.

Aus unserer Sicht stellen sich sowohl in Städten als auch auf dem Land grundsätzlich die gleichen Ziele, nämlich ein ressourcenschonender Umgang mit den Lebensgrundlagen.

 

Nach dem Planungsrecht haben allerdings beispielsweise Ober-, Mittel, Unterzentren andere Versorgungsleistungen vorzuhalten als dies für den ländlichen Raum der Fall ist. So haben die genanten Zentren eine größere Versorgung mit Gewerbeflächen, Wohnraum, Gesundheits-, Bildungs- und kulturellen Einrichtungen vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund stellt sich ein anderer Bedarf an Flächenversiegelungen dar, als dies im ländlichen Raum der Fall ist.

 

Für beide Bereiche gilt aber das zuerst gesagte. Grundsätzlich ist mit Flächenversiegelung zulasten der natürlichen Ressourcen schonend umzugehen.

 

Der SSW sieht den Schutz der Natur als eine grundsätzliche Aufgabe sowohl in der Stadt als auch in den ländlichen Gemeinden.  Dieser Schutz kann nur erfolgreich sein, wenn dieses als Ziel in der kommunalen Planung an vorderster Stelle formuliert wird und als Leitgedanke bei jeder Planung einfließt. Ausweisung von Naturschutzgebieten sollte darüber hinaus  eine grundsätzliche  Zielsetzung sein. Dieses gilt insbesondere bei der  Landschaftsplanung, Bauleitplanung und Straßenverkehrsmaßnahmen.

Wichtig ist aber auch den Naturschutz als positive Aufgabe zu sehen, weil ausreichende Natur in Städten und ländlichen Bereichen immer auch als positive Elemente betrachtet wird.

 

 

4.

Sehen Sie Bedarf für eine Vereinfachung kommunaler Planung ? Sind Sie mit Inhalten und Verfahren der Landschaftsplanung und der Bauleitplanung zufrieden ?

Bei der o. g. Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes bestand ein wesentlicher Punkt im Abbau von Planungsebenen und Verwaltungsaufwand. Diesem wurde durch Streichung von Ebenen der Grünordnungsplanung und der Landschaftsrahmenplanung Rechnung getragen. Zukünftig werden die für die Natur maßgeblichen Inhalte über das detailliertere Landschaftsrahmenprogramm und die Bauleitplanung vorgegeben. Das inzwischen auch Ersatzzahlungen für Pflegemaßnahmen eingesetzt werden können, nützt der Natur und allen Beteiligten ebenso wie die Stärkung des Ökokontos. Damit wurde ein Anspruch auf Anrechnung zur Kompensation geeigneter Flächen und Maßnahmen festgeschrieben und die Handelbarkeit dieser Rechte gefördert. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind weitere Vereinfachungen im Landesparlament nicht mehrheitsfähig. Auch sollten zunächst die praktischen Erfahrungen aus den gemachten Änderungen abgewartet werden.

 

Die Sieldungsentwicklung in Schleswig-Holstein findet entgegen den landesplanerischen Grundsätzen und Zielen zurzeit noch zu sehr im ländlichen Raum statt. Hier wollen wir durchgreifendere Regelungen, die einer Zersiedelung entgegen wirkt und eine Konzentration in den planerisch definierten Zentralorten sowie entlang der definierten Entwicklungsachsen stärkt.

Grundsätzlich ließen sich durchaus Möglichkeiten für eine Vereinfachung von Planungsvorhaben nennen. Es hat aber bereits Verbesserungen gegeben. Wir können es beispielsweise als Erfolg verbuchen, dass die Regelbeispiele bei den Eingriffs- Ausgleichstatbeständen im Landesnaturschutzgesetz gestrichen worden sind. Eine FDP-Anregung, die die Landesregierung umgesetzt hat. Damit haben die Verwaltungen mehr Spielraum bei dem Ermessenausübung wann ein nachteiliger Eingriff in Natur- und Landschaft überhaupt erst gegeben ist.

 

Darüber hinaus ist die Grünordungsplanung auf kommunaler ebene nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

 

Wir begrüßen auch, dass die Landesregierung im Entwurf der neuen Landesbauordnung eine alte FDP-Forderung übernommen hat, nämlich die Genehmigungsfiktion für entsprechende Anträge, wenn die Behörde innerhalb eines gewissen Zeitraumes keinen abschlägigen Bescheid erlassen hat.

 

Planung im öffentlich Bereich wird sicherlich immer als zu kompliziert und zu langwierig angesehen.  Es gilt dabei unterschiedliche Interessen zu erkennen und zusammen zu führen, die unterschiedlichsten Belange zu berücksichtigen, die Folgen und Konsequenzen  zu beurteilen und dabei die negativen zu minimieren. Öffentliche Planung auch auf kommunaler Ebene wird immer kompliziert bleiben.  Deshalb ist es die Forderung all zu leicht – aber nachvollziehbar – dass  die kommunale Planung grundsätzlich vereinfacht werden muss, dies gilt auch für den Zeitumfang. 

 

Wiederum muss auch festgestellt werden, dass  durch die wachsende Zahl von Bürgerinitiativen zu einzelnen Projekten erhöhte Forderungen nach mehr Bürgerbeteilung und Einflussmaßnahmen erfolgen, die die Planung inhaltlich und zeitlich beeinflussen.  Hier entstehen oft erhebliche Spannungsverhältnisse, die den Prozess der kommunalen Planung nicht gerade einfacher macht.  Es muss aber festgehalten werden, dass es inzwischen für viele Bereiche  transparente Verfahren gibt, die überschaubar und nachvollziehbar sind.   Die Frage nach der Zufriedenheit bei den Verfahren ist durch die unterschiedlichen Entwicklungen und Anforderungen vor Ort  so generell nicht zu beantworten.

 

 

5.

Wie steht es mit der finanziellen Ausstattung der Kommunen ? Ist Geld für Naturschutz übrig ?

Trotz der hohen Bindung kommunaler Haushalte durch Bundes- und Landesrecht haben viele Gemeinden und Städte in den vergangenen Jahrzehnten eine hervorragende Finanzwirtschaft betrieben und praktizieren eine nachhaltigere und generationengerechtere Haushaltspolitik, als dies die übergeordneten Ebenen bislang getan haben. Der Einsatz finanzieller Mittel für den Naturschutz auf kommunaler Ebene ist deshalb ganz wesentlich eine Frage der örtlichen Schwerpunktsetzung. Im Sinne eines Natur- und Umweltschutzes mit den Menschen unterstützen wir örtliche Initiativen, da sie oft mehr Akzeptanz und praktischen Nutzen mit sich bringen als weit gespannte Programme. Dazu trägt die Bindung aller EU-Mittel für die ländlichen Räume und die Umsetzung in den Aktiv-Regionen bei. Des Weiteren unterstützen wir die CDU-Verbände vor Ort auch fachlich bei der Konzeption lokaler Programme. Unabhängig davon gilt es, private Sponsoren für den Naturschutz zu interessieren und die Landeigentümer durch vernünftige und sachgerechte Kooperationen zu Gunsten des Naturschutzes zu gewinnen.

 

Die finanzielle Ausstattung der Kommunen in unserem Lande ist äußerst heterogen. Überwiegend ist die Haushaltslage der Kommunen angespannt. Hier kommt es darauf an, die Verwendung der begrenzten Mittel so intelligent auszustatten, daß ein Optimum für die naturschutzfachlichen Ziele erreicht wird.

Da der Naturschutz in vielen Einzelbereichen einen Teil der zu erfüllenden Aufgabe im Bereich der Daseinsvorsorge darstellt, ist er auch entsprechend mit der Aufgabenerfüllung mit zu finanzieren. Wenn mit der Fragestellung freiwillige Aufgaben im Natur- und Umweltschutz gemeint sind, dann hängt natürlich die Möglichkeit weitere freiwillige Projekte im Naturschutz (Bsp. Umweltbildung) zu finanzieren von der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Kommune ab.

 

Insgesamt ist die finanzielle Situation der Kommunen durch den Eingriff der Landesregierung in die Kommunale Finanzausgleichmasse in Höhe von 120 Millionen Euro per anno schwieriger als ohne diesen Eingriff. Allerdings hat der insgesamt wirtschaftliche Aufschwung auch zu einer Entspannung der noch vor kurzem dramatisch schlechten finanziellen Situation der kommunalen Körperschaften beigetragen.

 

Es kann aber nicht von hier aus pauschal beurteilt werden, ob bei den Kommunen ausreichend finanzielle Mittel für Naturschutzprojekte zur Verfügung stehen. Dies hängt immer von der individuellen finanziellen Situation vor Ort ab.

 

Die finanzielle Situation der Kommunen ist vom System und Umfang her absolut reformbedürftig (siehe hierzu auch die Antwort zur Frage 1).  Deshalb soll die Forderung nach der  Aufgabenverlagerung auf die Kommunen bei ausreichender finanzieller Ausstattung  hier wiederholt werden. Viele Anforderungen an die Kommunen können bei dem jetzigen System nicht erfüllt werden. Dies gilt natürlich auch den Bereich der Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen. Sicherlich sind die Kommunen grundsätzlich bereit, mehr Geld für den Naturschutz bereit zu stellen, wenn es ausreichende Mittel hierfür gibt.

 

6.

Wie können Kommunen Freiheit und Eigentum schützen ?

Grundvoraussetzung ist ein Respekt vor der Gleichwertigkeit beider Rechtsgüter und der verantwortliche Umgang damit. Auf Ebene der Gemeinden ist ein respektvoller Umgang miteinander in der Regel gelebte Normalität. Das hat auch ausnahmslos für Politik und Verwaltung in der Kreisebene – und natürlich darüber hinaus - zu gelten. Ordnungsrechtlich vertreten wir die Position, dass alle Kommunen gut beraten sind, ihr eigenes Satzungsrecht auf das jeweils notwendige Minimum zu reduzieren.

 

Der Schutz von Freiheit und Eigentum ist staatliche Aufgabe und ist im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben von den Kommunen zu beachten.

Es ist verfassungsmäßige Aufgabe der Kommunen, wie auch jeder staatlichen Ebene Freiheit und Eigentum zu schützen. Das ergibt sich aus Artikel 14 des Grundgesetzes. So stellt die Eigentumsgarantie ein elementares Grundrecht dar und soll dem Grundrechtsträger einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich sichern und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens ermöglichen. Dies ist bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen, die die Möglichkeit des Erlangens oder Verfügens über Eigentum zu berücksichtigen.

 

Insofern ist es Aufgabe auch kommunaler Verwaltungen, diese Grundsätze bei den Entscheidungen zu berücksichtigen, die Ihnen ein Ermessen bei einer Entscheidung einräumen.

 

Soweit kommunale Vertretungen in ihren Satzungen (Bsp. Baumschutzsatzungen) Regelungen getroffen haben, die die Verfügungsmöglichkeiten über privates Eigentum einschränken, kann am Besten vor Ort entschieden werden, ob diese sinnvoll aufrecht erhalten werden sollen oder nicht.

 

Da Freiheit und Eigentum zu den ganz wichtigen Säulen des gesellschaftlichen Lebens gehören, ist der Schutz dieser Güter eine hervorragende Aufgabe. Jede politische Ebene ist verpflichtet, diese Güter zu schützen. Darauf haben auch die Kommunen bei allen politischen Entscheidungen und Maßnahmen zu achten.