Anlage zum Rundschreiben 2/2005

Rundschreiben 2/2005

Arbeit, Bildung, Zukunftsfähigkeit für Schleswig-Holstein
Koalitionsvertrag

Zwischen der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

für die 16. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtags
2005 ‑ 2010
 

Endfassung

SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS
Landesverband Schleswig-Holstein

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Landesverband Schleswig-Holstein

- Ausschnitt, S. 29/30 -

5.c.   Natur erhalten

Die hohe Qualität von Landschaft, Wasser und Luft in Schleswig-Holstein ist nicht nur ein Standortvorteil, sondern auch unverzichtbare Lebensgrundlage. Ökologische und ökonomische Interessen sind auszugleichen und gleichermaßen der Nachhaltigkeit verpflichtet. 

Wir wollen mit den Menschen unser reiches Naturerbe erhalten und es für die Menschen erlebbar machen. Schleswig-Holstein fühlt sich dem vom europäischen Rat in Göteburg beschlossenen Ziel, den Rückgang der Biodiversität bis zum Jahr 2010 zu stoppen, verpflichtet. Wir werden die Qualität aller Maßnahmen in einem medienübergreifenden Monitoringsystem überprüfen und den Menschen vor Ort vermitteln. In weiteren Regionen Schleswig-Holsteins werden wir Integrierte Stationen in Landesträgerschaft errichten.

Der Schutz unseres einmaligen Naturerbes bleibt uns ein besonders Anliegen. Hierzu dient nach der Ausweisung der Flächen des europäischen Biotopverbundes "Natura 2000" auch die Entwicklung von Management- und Sicherungsstrategien zusammen mit den örtlichen Akteuren. Naturschutz soll weiterhin in erster Linie durch vertragliche Vereinbarungen erreicht werden. In den großen Natura 2000 - Gebieten werden wir eine Flurneuordnung anstreben, um eine Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben zu erleichtern. Die Stiftung Naturschutz oder andere Stiftungen werden insbesondere in diesen Gebieten Flächen ankaufen, um diese dann für extensive Nutzung an Landwirte zu verpachten. Gemeinsam mit den Beteiligten vor Ort werden wir nach 3 Jahren eine Evaluierung in den Gebieten vornehmen.

Wir werden die Natura 2000 Gebiete sowie alle sonstigen Gebiete, die die Voraussetzungen für eine NSG-Ausweisung gemäß den Vorgaben der Landschaftsrahmenplanung erfüllen, als Vorranggebiete für den Naturschutz in den Regionalplänen ausweisen. Ankauf und Übertragung von Flächen sowie die Ausweisung von Naturschutzgebieten bleiben effiziente und notwendige Instrumente des Naturschutzes. Bei ehemaligen Truppenübungsplätzen werden auf naturschutzfachlich besonders wertvollen Flächen die Belange des Naturschutzes neben den wirtschaftlichen Zielen beachtet. Knicks sind ein Markenzeichen der schleswig-holsteinischen Landschaft und als Landschaftselement gefährdet (1950: 75.000, 2004: 45.000 Kilometer). Wir werden daher den Knickerlass aus dem Jahr 1996 novellieren, um Knicks effektiver zu schützen. Die Regelung soll kürzer und verständlicher gefasst und in enger Abstimmung mit der Praxis überarbeitet werden.

Die gegenwärtige Eingriffs-Ausgleichregelung bleibt bestehen. Um eine Konzentration auf die Erreichung übergeordneter Ziele und eine Bündelung der finanziellen Ressourcen zu erreichen, sollen die Mittel aus Ausgleichzahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft für das landesweite Schutzgebiets- und Biotopverbundprogramm sowie zur Umsetzung von NATURA 2000 und der WRRL verausgabt werden.

Der Landeswald wird in eine Stiftung überführt. Es soll eine Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturschutz angestrebt werden, um der besonderen Allgemeinwohlverpflichtung zu genügen und die organisatorischen und finanziellen Ressourcen zu bündeln.

Die Vermehrung des Waldanteils in Schleswig-Holstein bleibt weiterhin ein vorrangiges Ziel, das durch die zweckgebundene Erhebung der Grundwasserabgabe weiter gefördert werden soll.

Rundschreiben 2/2005