Vermerk
AK75 /Sie
Anhörung
Novellierung LNatSchG, LWG am 05./06.03.2003
Aus der
Anhörung zur Novellierung des LNatSchG und des LWG am 05.03.2003 ging
hervor, daß auch einige Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion zur
jedenfalls punktuellen Übernahme einiger Verbesserungen zu bewegen wären.
Eine grundsätzliche Neuausrichtung der vorgelegten Entwürfe ist vermutlich
zwar nicht zu erreichen, doch könnten die Verbesserungen die Auswirkungen
der Entwürfe etwas abmildern.
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Ausgestaltung des Öko-Kontos als übertragbarer Anrechnungsanspruch.
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Kürzung
des § 38 Abs. 2 LWG - Streichung des Verbotes der Beeinträchtigung von
Land-Ökosystemen durch Gewässerunterhaltung.
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Entlastung
der Wasser- und Bodenverbände von der Aufgabe, Uferrandstreifen
"einzurichten" - Streichung oder Änderung des § 38 a) LWG i.S. des
Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände.
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Landes-UVP-Gesetz als Gesetz mit zwei Paragraphen: Ein erster Paragraph
würde auf den landesspezifischen Anhang der UVP-pflichtigen Vorhaben
verweisen; ein zweiter Paragraph auf die Regelungen des
Bundes-UVP-Gesetz im übrigen.
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Abtrennung
der Novellierung des Landeswaldgesetzes
(Erstaufforstungsgenehmigungstatbestand) vom Gesetzgebungsverfahren
(ausstehende Novellierung Landeswaldgesetz).
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Verbot des
Aussetzens von Pflanzen "außerhalb ihres natürlichen
Verbreitungsgebietes" im neuen § 24 LNatSchG könnte zugunsten der
Ausdrucksweise von den "gebietsfremden" (Definition nach BNatSchG)
Pflanzen geändert bzw. eine ausdrückliche Ausnahme für den
Erwerbsgartenbau eingeführt werden.
Kiel, den
7.03.2003
gez. Dr.
Giesen |