Anlage 2 zum Rundschreiben 4/2003

Rundschreiben 4/2003

Vermerk

AK75 /Sie

Anhörung Novellierung LNatSchG, LWG am 05./06.03.2003


Aus der Anhörung zur Novellierung des LNatSchG und des LWG am 05.03.2003 ging hervor, daß auch einige Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion zur jedenfalls punktuellen Übernahme einiger Verbesserungen zu bewegen wären. Eine grundsätzliche Neuausrichtung der vorgelegten Entwürfe ist vermutlich zwar nicht zu erreichen, doch könnten die Verbesserungen die Auswirkungen der Entwürfe etwas abmildern.

  1. Ausgestaltung des Öko-Kontos als übertragbarer Anrechnungsanspruch.

  2. Kürzung des § 38 Abs. 2 LWG - Streichung des Verbotes der Beeinträchtigung von Land-Ökosystemen durch Gewässerunterhaltung.

  3. Entlastung der Wasser- und Bodenverbände von der Aufgabe, Uferrandstreifen "einzurichten" - Streichung oder Änderung des § 38 a) LWG i.S. des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände.

  4. Landes-UVP-Gesetz als Gesetz mit zwei Paragraphen: Ein erster Paragraph würde auf den landesspezifischen Anhang der UVP-pflichtigen Vorhaben verweisen; ein zweiter Paragraph auf die Regelungen des Bundes-UVP-Gesetz im übrigen.

  5. Abtrennung der Novellierung des Landeswaldgesetzes (Erstaufforstungsgenehmigungstatbestand) vom Gesetzgebungsverfahren (ausstehende Novellierung Landeswaldgesetz).

  6. Verbot des Aussetzens von Pflanzen "außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes" im neuen § 24 LNatSchG könnte zugunsten der Ausdrucksweise von den "gebietsfremden" (Definition nach BNatSchG) Pflanzen geändert bzw. eine ausdrückliche Ausnahme für den Erwerbsgartenbau eingeführt werden.

Kiel, den 7.03.2003

gez. Dr. Giesen

Rundschreiben 4/2003