Anlage 4 zum Rundschreiben 1/2003

Rundschreiben 1/2003

Antwort der SPD zur Anfrage Arbeitskreis Eigentum und Naturschutz
Wahlprüfsteine

 

Welche Grundprinzipien verfolgt Ihre Partei bei der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes?

Das Landesnaturschutzgesetz aus dem Jahr 1993 ist bereits eines der fortschrittlichsten Naturschutzgesetzes in der BRD. Es war in weiten Teilen Grundlage des Bundesnatur-schutzgesetzes vom 25.03.2002. Die jetzt angestrebte Novellierung auf Landesebene verfolgt folgende Zielsetzung:

  • Umsetzung europarechtlicher Vorschriften in Landesrecht

  • Anpassung an das Bundesnaturschutzrecht vom 25.03.02

  • Sowie redaktionelle Änderungen

Welche Grundprinzipien verfolgt Ihre Partei bei der Novellierung des Landeswassergesetzes

Der Änderungsbedarf und die Novellierung des Landeswassergesetze ergibt sich u.a. aus folgender Notwendigkeit:

  • Umsetzung europarechtlicher und bundesrechtlicher Vorschriften in Landesrecht.

  • Umsetzung der Vorschläge aus der vom Land und den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam gebildeten Lenkungsgruppe zur Funktionalreform.

Die Funktionen der Wasser- und Bodenverbänden werden zukünftig gestärkt und das Prinzip der Gewässerbewirtschaftung in Flussgebietseinheiten verfolgt. Ziel ist die Bündelung der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne und die Schaffung der Voraussetzung für eine Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern.

Weiterhin wird das Prinzip der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Möglichkeit einer Anhörung bei Aufstellung der Bewirtschaftungspläne geschaffen.

Im Zuge der Funktionalreform und einer konkreten Umsetzung erfolgt eine Übertragung einzelner Aufgaben von der obersten Wasserbehörde auf die unteren Wasserbehörden bzw. von den unteren Wasserbehörden auf die Kommunen.

Wie steht Ihre Partei zur Nachmeldung einer dritten Tranche von NATURA 2000 –Gebieten (FFH, Vogelschutz) aus Schleswig-Holstein?

Grundsätzlich wird die Meldung von NATURA 2000- Gebieten positiv begrüßt. Der Umfang einer möglichen Nachmeldung steht zur Zeit noch nicht fest. Die EU-Komission bezieht ihre Nachforderungen auf Deutschland, nicht auf einzelne Bundesländer. Die Nachmeldungen werden einzelne Lebensraumtypen umfassen, wobei Umfang und Flächengröße von den zuständigen Fachbehörden zu prüfen sind und erst nachfolgend eine abschließende Bewertung erfolgen kann.

Welchen Änderungs-, Ergänzungs- oder Novellierungsbedarf sieht Ihre Partei im untergesetzlichen Regelwerk (Verordnungen, Erlasse) zum Naturschutz in Schleswig-Holstein?

Es wird zur Zeit kein Bedarf gesehen.

Welche Änderungs-, Ergänzungs- oder Novellierungsbedarf sieht Ihre Partei im Bereich der umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren?

Es wird zur Zeit kein Bedarf gesehen.

Wie bewertet Ihre Partei die Tätigkeit der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein?

Die Tätigkeit der Stiftung Natuschutz wird als überaus positiv angesehen. Die Stiftung erfüllt die Aufgaben im Rahmen des § 47 Landesnaturschutzgesetzt. Durch die kürzlich geschaffenen, modernen neuen Strukturen innerhalb der Stiftung, kann die zukunfts-gewandte Arbeit fortgesetzt werden.

Rundschreiben 1/2003