Protokoll
der Mitgliederversammlung 2006
des Arbeitskreises Eigentum und Naturschutz
am 25.04.2006, Kunsthalle, Kiel
TOP 1 Begrüßung
Herr Hans Peter Witt, Vizepräsident des
Bauernverbandes Schleswig-Holstein e.V., begrüßt die Teilnehmer, die aus
der in
Anlage 1 (als PDF-Dokument) beigefügten Anwesenheitsliste
hervorgehen.
Herr Witt stellt das Einverständnis mit
der Tagesordnung, die Ordnungsgemäßheit der Ladung und die
Beschlußfähigkeit der Versammlung fest.
TOP 2 Tätigkeitsbericht der
Geschäftsführung
Der Unterzeichner berichtet zur
Geschäftsführung. Der Bericht umfaßt den Zeitraum vom 19.05.2005 bis zum
25.04.2006.
Die Tätigkeit der Geschäftsführung
hatte neben dem üblichen Tagesgeschäft insbesondere die folgenden
sachlichen Schwerpunkte:
-
Fortsetzung der Entwicklung von
Anregungen zur Deregulierung, insbesondere für die Bereiche des
Baurechtes und des Naturschutzrechtes. Die Ergebnisse sind über den
Wirtschaftsrat an die Landesregierung weitergeleitet worden.
-
Korrektur FFH-Gebiete: Minister Dr.
von Boetticher besuchte im Juli 2005 den Referatsleiter Hanley der
Europäischen Kommission, um mit ihm ein Verfahren zur Korrektur der
FFH-Gebietsvorschläge zu erörtern. Der Minister war vorbereitet
durch unsere Empfehlungen, außerhalb von Art. 9 FFH-RL auch einen
Korrekturweg insbesondere für die Gebiete der Tranchen 3, 5 und ff.
zu finden. In dem Gespräch konnte Herr Hanley dazu bewegt werden,
Korrekturen auch vor Listung der ursprünglichen Auswahlentscheidung
durchzuführen. Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse des
Gespräches in ein "note to the members of the habitats committee"
umgesetzt, das mit unserem Rundschreiben 1/2006 in englischer und
übersetzter Fassung versandt worden ist. Gestützt auf dieses Note
hat die Landesregierung im Februar 2006 die Flächenkorrektur von ca.
450 ha FFH-Gebieten beschlossen.
-
Artenschutz, Art. 12 FFH-RL: In
Vertretung europäischer Nutzerverbände nahm der Unterzeichner im
Oktober 2005 an einer Sitzung der Generaldirektion Umwelt der
Europäischen Kommission mit den Mitgliedstaaten teil. Im November
2005 wurde eine kritische Positionierung über die Bundesverbände
AGDW und ArGe Grund erarbeitet. Nach dem EuGH-Urteil vom 10.01.2006
wird die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes unabweislich.
Hierfür sind im März 2006 Eckpunkte zur mäßigen Umsetzung des
Artenschutzes erarbeitet worden.
-
Generalplan Binnenhochwasserschutz:
Der Arbeitskreis hat mit einer Stellungnahme zum ersten Entwurf und
der Teilnahme am begleitenden Ausschuß u.a. darauf hingewirkt, daß
die bauliche Entwicklung nicht soweit wie möglich, sondern
lediglich soweit wie nötig aus den Überschwemmungsgebieten
herausgehalten werden soll. Der bloße Erhalt des Status Quo reicht
zum Bestandsschutz oft nicht hin. Eine mit den Zielen des
Hochwasserschutzes zu vereinbarende Entwicklung muß zulässig
bleiben.
-
Der Arbeitskreis war in einzelne
Verfahren zur Abwehr von Schutzverordnungen eingebunden. Die
Durchführung einer Informationsveranstaltung in Hamburg-Rissen im
August 2005 hat dazu geführt, daß die Hamburgische
Naturschutzbehörde ein geplantes Naturschutzgebiet erheblich
verkleinert und landwirtschaftliche Flächen von Einschränkungen
freigestellt hat.
-
Sportboothafenverordnung: Hier
trifft insbesondere kleine (Segel-)Sportverbände die
Veordnungspflicht hart, Abfallbewirtschaftungspläne aufzustellen und
fortzuschreiben sowie Hafenauffangeinrichtungen bereitzuhalten.
-
Freiwilliger Naturschutz wurde mit
der weiteren konstruktiven Begleitung der Verfahren "Haberniser Au"
und "Aukruger Weg" betrieben.
-
Der Geschäftsführer hat in
zahlreichen Veranstaltungen, Vorträgen und Diskussionsbeiträgen die
Interessen der im Arbeitskreis zusammengeschlossenen Verbände und
Organisationen sowie deren Mitglieder vertreten.
TOP 3 Kassenbericht 2005,
Voranschlag 2006
Präsentiert wird die als Anlage 2
beigefügte Einnahmen/Überschußrechnung mit Stand 31.12.2005. Die
Sachkosten wurden einzeln nachgewiesen; größter Ausgabenblock ist mit
ca. 620,00 € jährlich die Website. Das Ergebnis des Jahres 2005 fiel
geringfügig besser als der Voranschlag aus, wie dies aus Anlage 3
hervorgeht.
Der Kassenbericht 2005 wird ohne
Gegenstimmen gebilligt.
Präsentiert wird der als Anlage 4
beigefügte Haushaltsvoranschlag 2006.
Der Haushaltsvoranschlag 2006 wird ohne
Gegenstimmen gebilligt.
Ein Kassenbericht, der sämtliche
Einnahmen- und Ausgabenpositionen für das abgeschlossene Jahr 2005 und
für den begonnenen Teil des Jahres 2006 mit Erläuterungen ausweist,
wird zur Einsichtnahme und Prüfung herumgereicht. Beanstandungen werden
nicht erhoben.
Um einzelne Beitragsausfälle zu
kompensieren, wird angeregt, die Beiträge um 5 % bis 8 % zu erhöhen.
Dies bedarf der Vorbereitung durch den Repräsentantenausschuß. Aus
einigen Wortbeiträgen ergibt der grundsätzliche Standpunkt der
Mitglieder, nach Möglichkeit auf Beitragserhöhungen zu verzichten.
Stattdessen sollte darüber nachgedacht werden, evtl. Kosten für einzelne
besonders aufwendige Leistungen der Geschäftsstelle zu erheben.
Auch wird angeregt, die Unterlagen zum
Kassenbericht im nächsten Jahr bereits mit der Einladung zur
Mitgliederversammlung zu verschicken, um eine bessere Vorbereitung zu
ermöglichen.
TOP 4 Entlastung von
Geschäftsführung und Repräsentantenausschuß
Geschäftsführung und
Repräsentantenausschuß werden bei Enthaltung der Betroffenen ohne
Gegenstimmen entlastet.
TOP 5 Landesnaturschutzgesetz
Die Stellungnahme des Beirats bei der
Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Dithmarschen wird verlesen und
mißbilligt.
Zu diesem Tagesordnungspunk 5 gibt es
eine lebhafte Diskussion im einzelnen, die im Anschluß an den
engagierten Vortrag des Ministers Dr. von Boetticher im öffentlichen
Teil der Mitgliederversammlung noch vertieft wird. Die ausgetauschten
und entwickelten Argumente sind in die Stellungnahme unseres
Arbeitskreises zum Regierungsentwurf für das neue
Landesnaturschutzgesetz eingegangen.
Kiel, den 20.09.2006
gez. Dr. Giesen |