Anlage 2 zum Rundschreiben 8/2007

Rundschreiben 8/2007

Vermerk

NATURA 2000
Überprüfung Gebietskulisse


Informationsveranstaltung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume am 11.05.2007 zum NATURA 2000 - Managementprozeß

Staatssekretär Rabius führt in die Veranstaltung ein und kündigt an, die Umwelt­akademie in Neumünster künftig verstärkt in die Aufklärungsarbeit des Ministeriums einzubeziehen.

Die Europäische Kommission habe die FFH-Gebietsmeldungen ein­schließlich deren Korrekturen bestätigt.

Im Bereich Vogelschutz gebe es nur noch Detailfragen zu klären. Der Manage­ment­prozeß solle die europarechtlichen Erfor­dernisse pragmatisch und mit möglichst geringem Aufwand bewältigen.

Frau Brahms berichtet, die Grundlagenerhebungen für das Monitoring seien abge­schlossen. Sofern im weiteren Umsetzungsprozeß Fachfragen auftauchten, könnten auch der Leiter der Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege im LANU, Herr Thomas Wälter, Tel.: 0 43 47 / 70 43 00, sowie sein Mitarbeiter, Herr Beckmann, konsultiert werden.

Die Erfahrungen aus den bestehenden Rahmenvereinbarungen mit dem Waldbe­sitzerverband, dem Landessportverband sowie dem Bund wegen der militärischen Liegenschaften seien positiv gewesen und in das neue Konzept eingeflossen. Naturschutzmaßnahmen könnten und sollten auch in Eigenverantwortung erfolgen.

Das Land finanziere die Maßnahmen des Naturschutzes und fördere lokale Bünd­nisse. Die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für die Arbeit "lo­kaler Bündnisse" zur Umsetzung von NATURA 2000 in Schleswig-Holstein können bei der Geschäftsstelle (arbeitskreis@lauprecht-kiel.de) abgefordert werden.

Herr Dr. Frank Boller, MLUR, Tel.: 04 31 / 9 88 73 23, e-mail: frank.boller@mlur.landsh.de, stellt weitere Einzelheiten vor. Herr Dr. Boller leitet eine Projekt­gruppe, der 23 Mitarbeiter aus dem MLUR, dem LANU, den StUÄ und den inte­grierten Stationen angehören.

Kernpunkt dieses neuen Konzeptes seien eine regionalisierte Projektstruktur und eine kooperative Prozeßgestaltung. Damit solle verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut werden.

Schleswig-Holstein verfüge über 271 FFH-Gebiete und 46 Vogelschutzgebiete. Deren Flächen umfaßten an Land 125.000 ha bzw. 107.000 ha. NATURA 2000 umfasse wegen der Überlappungen an Land insgesamt ca. 150.000 ha. Die Phase der Aus­wahl und Meldung sei abgeschlossen.

Nun beginne die Phase der Managementplanung, der Sicherung und der Umsetzung.

Bei der Sicherung der Gebiete gebe es folgende Rangfolge:

Ausgegangen werde von der gesetzlichen Grundsicherung durch § 29 LNatSchG. In geeigneten Fällen würden darüber hinaus Freiwillige Vereinbarungen abgeschlossen. Naturschutzgebietsverordnungen werde es nur in Ausnahmefällen geben, wenn der Wunsch dazu aus der Region komme, bei massiver Bedrohung schützenswerter Natur und wenn andere Instrumente erfahrungsgemäß nicht ausreichen.

Die laufenden noch 12 Verfahren sollten allerdings beendet werden.

Ziel sei eine Managementplanung unter Einbindung der Betroffenen.

In einem prozeßorientierten Vorgehen sollten die Erhaltungs- und Wiederher­stellungsmaßnahmen festgelegt werden. Entwicklungsmaßnahmen sollten als frei­willige Ansätze über das Verschlechterungsverbot hinaus möglich werden. Diese In­halte seien im Managementplan zu dokumentieren. Eine festgelegte Form für den Managementplan gebe es nicht; er könne bis auf einen "Managementvermerk" zusam­menschrumpfen.

Dieser Prozeß solle grundsätzlich in allen NATURA 2000 - Gebieten begonnen wer­den. Die Reihenfolge richte sich nach einer Prioritätenliste. Regelrechte Manage­mentpläne würden zuerst in nutzungsintensiven und pflegebedürftigen Gebieten er­stellt.

Zuständig seien grundsätzlich die vorhandenen oder neu zu gründenden lokalen Bündnisse, insbesondere, wenn eine lokal akzeptierte Trägerstruktur vorhanden sei. Die guten Erfahrungen aus dem Aukrug und der Mittleren Treene sollten aktuell im Oldenburger Graben, in Ostholstein und in Dithmarschen aufgegriffen werden.

Wenn die NATURA 2000 - Gebiete zugleich Naturschutzgebiete seien, sei für die Managementplanung das LANU zuständig. Bei zusammenhängenden stiftungs­eigenen Flächen erfolge die Managementplanung durch die Stiftung Naturschutz selbst.

Ein lokales Bündnis werde regelmäßig dadurch "angeschoben", daß Eigentümer oder örtlich anerkannte Persönlichkeiten angesprochen würden. Eine zentrale Rolle spiele in diesem Zusammenhang Herr Dierking, der früher im LANU saß und nun Ge­schäftsführer des in Schleswig-Holstein neuen Ablegers des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege sei. Er sitze bei der Schrobach-Stiftung (Tel.: 04 31 / 2 00 42 25, dierking@lpv.de) und informiere "Initialzünder" über das Konzept.

Anschließend folge regelmäßig eine Auftaktveranstaltung. Daraus konstituierten sich Arbeitskreise für die Sacharbeit. Von diesem Grundkonzept könne je nach den ört­lichen Erfordernissen auch abgewichen werden.

Das Ministerium habe sich zu diesem Vorgehen entschlossen, um aus Betroffenen Beteiligte zu machen. Die örtlichen Vertrauensverhältnisse sollten gestärkt werden. Der Prozeß fördere Transparenz und ermögliche aktive Mitgestaltung bei Nutzung des örtlichen Sachverstandes. Er bürge für Akzeptanz und optimale Mittelverwendung.

In der nachfolgenden Diskussion wurde ergänzt, daß für die marinen Gebiete der Ostsee derzeit keine Managementplanung vorgesehen sei. Hier reichte die vor­handene Gesetzeslage zur Umsetzung des Verschlechterungsverbotes. Im National­park sei die Managementplanung Aufgabe des Nationalparkamtes.

Kiel, den 14.05.2007

gez. Dr. Giesen

Rundschreiben 8/2007