Anlage 1 zum Rundschreiben 7/2007

Rundschreiben 7/2007

Protokoll
der Mitgliederversammlung 2007
des Arbeitskreises Eigentum und Naturschutz
am 24.05.2007, im Hause des Bauernverbandes, Rendsburg

TOP 1 - Begrüßung

Herr Hans Peter Witt, Vizepräsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein e.V., begrüßt die Teilnehmer, die aus der in Anlage 1 beigefügten Anwesenheitsliste hervorgehen.

Herr Witt stellt das Einverständnis mit der Tagesordnung, die Ordnungsgemäßheit der Ladung und die Beschlußfähigkeit der Versammlung fest.

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TOP 2 - Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung

Der Unterzeichner berichtet zur Geschäftsführung. Der Bericht umfaßt den Zeitraum vom 25.04.2006 bis zum 24.05.2007.

Die Tätigkeit der Geschäftsführung hatte neben dem üblichen Tagesgeschäft insbe­sondere die folgenden sachlichen Schwerpunkte:

Ganz im Vordergrund stand die Novellierung des Landesnatur­schutzgesetzes. Sie scheint gelungen. In § 1 Abs. 2 wird dem Gesetz ein zutreffender Programmsatz vorangestellt: „Der Schutz der Natur und Landschaft auf privaten Flächen berück­sichtigt den besonderen Wert privaten Eigentums und der sich daraus ergebenden Verantwortung für die Erreichung der „Ziele des Naturschutzes und der Land­schafts­pflege“.

Auch in einzelnen Vorschriften kommt dies zum Ausdruck:

  • beim Biotopverbund lautet die Vorgabe nur noch auf 10 % gegenüber früher 15 %,

  • das Landschaftsprogramm ist kein Fachplan mehr, sondern inhaltlich Raum­ordnung und Landesplanung untergeordnet,

  • Landschaftsrahmenplanung und Grünordnungsplanung sind abgeschafft; be­stehende Planungen behalten allerdings ihre Gültigkeit bis zur Neufassung des Landschaftsprogramms bzw. des Bauleitplanes,

  • interkommunale Landschaftspläne sind möglich,

  • Streichung der Regelbeispielsliste für Eingriffe,

  • statt dessen Klarstellung, daß Gewässerunterhaltung, daß LuF kein Eingriff sind,

  • Einführung des Öko-Kontos mit handelbarem Anrechnungsanspruch und Siche­rung durch Ausgleichsflächenkataster,

  • Verfahren der Eingriffsgenehmigung: Vollständigkeitsfiktion vier Wochen, Geneh­migungsfiktion drei Monate,

  • Vorbescheid zur Eingriffsgenehmigung,

  • Auftrag zu Nutzungseinschränkung in Naturschutzgebieten gestrichen,

  • für Biosphärenreservate ist die UNESCO-Anerkennung Voraussetzung,

  • Sukzessionsbiotope sind gestrichen,

  • Knickverschiebung bzw. -beseitigung mit Genehmigung der UNB und Ausgleich nunmehr möglich,

  • gesetzlicher Schutz für NATURA 2000 ‑ Gebiete, d.h. Verzicht auf Einzelver­ord­nungen möglich; Verträgen bleiben ausreichend und vorzüglich,

  • Reiten auf privaten Wegen, wenn diese trittfest oder als Reitwege gekenn­zeich­net,

  • Stege von vor 19.11.1982 zugelassen,

  • gesetzliches Vorkaufsrecht gestrichen,

  • Verbesserung der Entschädigungsvorschriften,

  • Genehmigung Sportboothäfen nach Wasserrecht (Zuständigkeit Wirtschaftsmini­sterium), Golf-, Zelt- und Campingplätze nach Baurecht (Zuständigkeit Innenmini­sterium).“

Zwar hat der Erfolg viele Väter, unser Arbeitskreis dürfte aber wesentlichen Anteil am Erfolg der Novellierung haben. Wir haben im Gesetzgebungsverfahren „Druck auf dem Kessel“ gehalten. Parallele Novellierungen der Naturschutzgesetzgebung in Hamburg und Hessen sind weniger glücklich verlaufen.

Der Arbeitskreis hat sich auch gegen eine Verschärfung des Artenschutzes posi­tioniert und dazu nach den Zuständigkeiten auf der Bundesebene Gespräche geführt und seine Formulierungen eingebracht. Dies war möglich insbesondere über den ge­meinsamen Ausschuß für Rechts- und Umweltfragen der Wald- und Grund­besitzer­verbände.

Zum Landeswassergesetz und zum Binnenhochwasserschutz hat sich der Arbeitskreis ebenfalls mit dem Ziel in die Diskussion eingebracht, das Eigentum nicht weiter zu beschränken.

Unser Arbeitskreis wird in Zukunft weiter die Verfahren der zahlreich ausstehenden Umsetzungsverordnungen nach dem Landesnaturschutzgesetz, insbesondere die Öko-Konto ‑ Verordnung, verfolgen. Auch bei den Überlegungen zu einem UGB und zur Managementplanung für die NATURA 2000 ‑ Gebiete bleiben wir am Ball.

In der Diskussion des Berichtes wird bekräftigt, die Regelungen des Öko-Kontos als Chance zu erkennen und ihre sachgerechte Ausgestaltung zu verfolgen.

Herr Schlotmann weist auf die Tendenz im Lande hin, die korporative Mitgliedschaft von Gemeinden für ihre Einwohner in den Wasser- und Bodenverbänden zugunsten einer Einzelmitgliedschaft aufzugeben. Damit sei häufig ein erheblicher Verwaltungs­aufwand verbunden.

Es wird bekräftig, daß alle Möglichkeiten zur Aufwandsminimierung genutzt werden müssen. Insbesondere muß dafür Sorge getragen werden, daß die der Allgemeinheit zukommende Tätigkeit der Wasser- und Bodenverbände auch von der Allgemeinheit (Landeshaushalt) bei voller Wahrung der Selbstverwaltungsrechte der Verbände getragen wird.

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TOP 3 - Jahresabschluß 2006, Voranschlag 2007

Ein Kassenbericht, der sämtliche Einnahmen- und Ausgabenpositionen für das abge­schlossene Jahr 2006 und für den begonnenen Teil des Jahres 2007 mit Erläu­te­rungen ausweist, wird zur Einsichtnahme und Prüfung herumgereicht. Beanstandun­gen werden nicht erhoben.

Haushaltsvoranschlag 2006 und Ergebnis 2006 werden gegenübergestellt (Tisch­vor­lage):

 

Haushaltsvoranschlag 2006

Ergebnis 2006

I.    
Bankguthaben 1. Girokonto 7.170,14 € 7.170,14 €
  2. S-Kapitalkonto 5.128,28 € 5.128,28 €
Kasse          7,80 €          7,80 €
  12.306,22 € 12.306,22 €
II.    
Mitgliedsbeiträge 28.000,00 € 29.000,00 €
Sondebeiträge/Spenden/Kostenerstattung 50,00 € 250,00 €
Zinserträge 1. Girokonto 50,00 € 34,55 €
  2. S-Kapitalkonto                             41,84 €
  28.100,00 € 29.326,39 €
III.    
Beratungshonorar 30.677,52 € 30.677,52 €
Bankspesen 70,00 €

80,54 €

Sachkosten a) Konto 2.500,00 € 1.378,18 €
  b) Kasse 0,00 €  0,00 € 
Veranstaltung   1.500,00 €      457,72 €
  34.747,52 € 32.593,96 €
     
I. + II. - III. 5.658,70 € 9.038,65 €
davon Girokonto 522,62 € 3.860,73 €
davon S-Kapitalkonto 5.128,28 € 5.170,12 €
davon Kasse 7,80 € 7,80 €
     
Ein Haushaltsvoranschlag 2007 ohne Beitragserhöhung    
     
Haushaltsvoranschlag 2007
     
I.    
Bankguthaben 1. Girokonto 3.860,73 €  
  2. S-Kapitalkonto 5.170,12 €  
Kasse          7,80 €  
  9.038,65 €  
II.    
Mitgliedsbeiträge 28.510,00 €  
Sonderbeiträge/Spenden/Kostenerstattungen 50,00 €  
Zinserträge        50,00 €  
   28.610,00 €  
III.    
Beratungshonorar (Geschäftsführung) 30.677,52 €  
Bankspesen 50,00 €  
Sachkosten 1.400,00 €  
Veranstaltung          0,00 €  
  32.127,52 €  
     
I. + II. - III.  5.521,13 €  
davon Girokonto 343,21 €  
davon S-Kapitalkonto (mindestens) 5.170,12 €  
davon Kasse 7,80 €  

würde einen Unterschuß sogar im Hinblick auf die laufende Geschäftsführung erge­ben.

Der Repräsentantenausschuß hat deshalb anläßlich seiner 7. Sitzung am 19.12.2006 entschieden, die Mitgliederbeiträge ab dem Jahr 2008 um 5 % zu erhöhen.

In der Diskussion regt Herr Blöcker an, ggf. den Geschäftsführungsaufwand zu redu­zieren. Andere Stimmen verweisen auf die fortbestehende Notwendigkeit einer schlag­kräftigen Interessenvertretung.

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TOP 4 - Beitragserhöhung

Die satzungsgemäß vom Repräsentantenausschuß beschlossene Beitragserhöhung um 5 % ab dem Jahr 2008 wird ohne Gegenstimmen von der Mitgliederversammlung bestätigt.

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TOP 5 - Entlastung Geschäftsführung und Repräsentantenausschuß

Auf einen mit freundlicher Vorrede von Herrn Paustian, Kutterfisch Großhandel GmbH, gestellten Antrag werden Geschäftsführung und Repräsentantenausschuß bei Ent­haltung der Betroffenen ohne Gegenstimmen entlastet.

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TOP 6 - Novellierung Landesbauordnung

Innenminister Stegner hat einen beachtlichen Entwurf zur Novellierung der Landes­bauordnung vorgelegt. Der Gesetzentwurf geht auf Vorarbeiten einer unabhängigen Sachverständigenkommission zurück und soll einen Beitrag zur Deregulierung leisten.

Dies scheint bei erster Durchsicht gelungen. Die einzelnen Regelungen scheinen Eigentum und Baufreiheit entgegenzukommen.

Neu eingeführt wird eine Einteilung von Gebäuden in Gebäudeklassen, die grund­sätzlich nach Höhe gestaffelt sind. Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 führt der neue § 68 eine weitreichende Genehmigungsfreistellung ein. Zur Steuerung der bau­lichen Entwicklung behalten die Gemeinden das Recht zur Überleitung des Bauvor­habens in ein Genehmigungsverfahren.

Der Katalog verfahrensfreier Bauvorhaben wird im neuen § 63 erweitert. Verfahrens­frei sind u.a. neuerdings

  • luf-genutzte Gebäude nunmehr auch zur Unterbringung von Geräten,

  • ebenerdige Terassenüberdachungen (Wintergärten) mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m,

  • Solarenergieanlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,

  • Versorgungseinheiten an Masten (Mobilfunk),

  • Gärfutterbehälter mit einer Höhe bis zu 6 m,

  • private Verkehrsanlagen,

  • Stege,

  • bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenend­plätzen,

  • Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen,

  • Werbeanlagen, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich,

  • unbefestigte Lager- und Abstellplätze, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,

  • Jägerstände, Bienenfreistände, Taubenhäuser,

etc.

Die Baugenehmigung bleibt als Schlußpunkt des Verfahrens beibehalten. Eine Kon­zentrationswirkung im Verfahren bewältigt die häufig gegebenen Problemlagen einschließlich der des Bauens im Außenbereich und des Nachbarschutzes.

Im Rahmen der Diskussion weist Herr Schlotmann auf noch wünschenswerte Ver­besserungen hin (Stichworte: Wasserzähler, Rauchwarnmelder, Baukontrolle).

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TOP 7 - Verschiedenes

Herr Dr. Sven Reitmeier, Landessportverband, stellt sich und seine Tätigkeit dort vor. Wir freuen uns, daß er sich bereit erklärt hat, in Nachfolge des aus gesundheitlichen Gründen aus dem Repräsentantenausschuß ausgeschiedenen Herrn Borchardt, Kreisseglerverband Ostholstein, im Repräsentantenausschuß mitzuarbeiten.

Frau Wolff, VCI, weist auf den Entwurf zur Strategie biologische Vielfalt hin. Am 30.06.2007 endet hierzu die Stellungnahmefrist. Frau Wolff regt an, daß die Verbände Stellungnahmen im Entwurfsstadium untereinander austauschen.

Ihr Vorschlag wird allgemein begrüßt. Diesem Protokoll ist in Anlage 2 ein ausge­druckter e-mail ‑ Verteiler unseres Arbeitskreises beigefügt verbunden mit der An­regung, davon im beschriebenen Sinne Gebrauch zu machen.

Herr Witt schließt die Mitgliederversammlung und begrüßt Herrn Ingo Ludwichowski, Geschäftsführer des NABU Schleswig-Holstein.

Herr Ludwichowski ist seit zehn Jahren Landesgeschäftsführer des NABU. Er war vorher bei der Evangelischen Jugend aktiv. Der NABU verfügt in Schleswig-Holstein über 16.500 Mitglieder in fünf Kreisgruppen, Tendenz steigend. Bundesweit hat der NABU 420.000 Mitglieder in 44 Gruppen.

Hauptamtliche Vorsitzende gibt es in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In Schleswig-Holstein gibt es auf Landesebene wieder eine „Natur­schutzjugend“.

Der NABU betreut 40.000 ha Naturschutzgebiete, davon 20.000 ha im Watt nördlich des Hindenburgdammes. Auf der Insel Trieschen ist er seit dem Jahr 1932 aktiv.

Herr Ludwichowski betont die enge Zusammenarbeit mit den Kirchen. Er stellt Pro­jekte der „Puplic Science“ vor, etwa die „Stunde der Gartenvögel“. Herr Ludwichoswki weist auf die Unsicherheiten bei der Repräsentativität der Daten, zugleich aber auf die auch wissenschaftlich bestätigte Tendenz der Grundaussagen hin.

Ein großes Thema für den NABU seien die zunehmenden Ansprüche an den Meeres­lebensraum. So sei ein Rückgang der östlichen Populationen des Schweinswales zu verzeichnen. In der Ostsee lägen immer noch 300.000 bis 1,3 Mio. t Altmunition, deren Kampf- und Giftstoffe eine im wahren Sinne des Wortes „tickende Zeitbombe“ für Ökosysteme und auch Fischerei darstellen.

Herr Ludwichowski schildert die Schwerpunktarbeiten des NABU am Michael-Otto-Institut in Bergenhusen (Grünlandökologie), Bad Segeberg (Fledermäuse) und Plön (Wasser) und weist auf die Website www.nabu-sh.de hin.

Der NABU werde im Jahr an 500 Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren beteiligt. In durchschnittlich lediglich 2 Fällen sei ein Klageverfahren notwendig.

Die Fehmarnbelt-Querung störe die Zugwege von 80 Mio. Vögeln. Die Region sei in ihrer avifaunistischen Bedeutung mit Gibraltar oder dem Bosporus vergleichbar.

Die Fehmarnbelt-Querung trage zur weiteren Steigerung des ohnehin schon kritischen Lkw-Verkehrsaufkommens im Transitland Schleswig-Holstein bei. Die Hinterland­an­bindung des Hamburger Seehafens nach Skandinavien könne und müsse umwelt­freundlicher über den Wasserweg gewährleistet werden.

Die Folien des Vortrages von Herrn Ludwichowski sind hier beigefügt.

In der Diskussion wird von Herrn Alberts, Gemeinde Westerhever, auf die infolge zu­nehmender Gänsebestände ständig wachsende Problematik der Fraßschäden hinge­wiesen. Die Problematik habe sich derartig verschärft, daß die Existenz der land­wirtschaftlichen Betriebe in Frage gestellt sei. Angesichts rasant wachsender Gänse­bestände dürfe nicht an veralteten Schutzüberlegungen festgehalten werden. Not­wendig sei vielmehr ein modernes Gänsemanagement, das Bejagung und Vergrä­mung insbesondere auf wirtschaftswichtigen Flächen einschließe.

In der weiteren Diskussion gab es aus den Reihen der Mitglieder teils starke Kritik an der Art und Weise der Inter­essenvertretung durch den NABU. Kritisiert wurde insbe­sondere, daß der NABU die von ihm ver­tretenen Interessen durch Diffamierung anderer Interessen herauszu­stellen versucht.

Anlaß für die Diskussion waren die NABU-Studie „Lobbyverflechtungen in der deut­schen Landwirtschaft“, die vom NABU betriebene Internet-Datenbank „Die Bauern­funktionäre und ihre Nebenjobs“, die Forderung nach der Veröffentlichung der Be­zieher europäischer Agrarsubventionen sowie der Auszug des NABU aus dem Lan­desnaturschutzverband.

Die Aussprache ergab, daß es auf allen Seiten offenbar noch Bedarf an Vergan­gen­heitsbewältigung gibt.

Kiel, den 07.06.2007

gez. Dr. Giesen

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Rundschreiben 7/2007