Anlage 1 zum Rundschreiben 1/2007

Rundschreiben 1/2007

Vorab per e-mail: umweltausschuss@landtag.ltsh.de
Schleswig-Holsteinischer Landtag
- Umwelt- und Agrarausschuß -
- Der Vorsitzende -
Landeshaus
Düsternbrooker Weg 70

24105 Kiel

Kiel, den 05.01.2007
                                                                                                                                              /Sie

a) Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 16/26
b) Entwurf eines Gesetzes über die oder den Landesbauftragten für Naturschutz
Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 16/709
c) Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur - Landesnaturschutzgesetz - und zur Änderung anderer Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 16/1004
I.Z.: L 212

Sehr geehrter Herr Klinckhamer,
sehr geehrte Frau Tschanter,

haben Sie vielen Dank für Ihren Brief vom 30.11.2006, mit dem Sie unseren Arbeits­kreis einladen, im Rahmen der Anhörung am Mittwoch, 10.01.2007, und Donnerstag, 11.01.2007, zu den Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen.

Wir nehmen die Einladung gerne an und werden am Mittwochvormittag erscheinen.

Unsere schriftliche Stellungnahme möchten wir auf einen einzigen Punkt beschrän­ken, nämlich die vorgesehene Regelung eines großflächig wirkenden gesetzlichen Verbotes in § 29 Abs. 2 des Regierungsentwurfes (Drucksache 16/1004).

Wir bitten die Abgeordneten des Umwelt- und Agrarausschusses, dem Plenum unsere Kritik an dieser geplanten Vorschrift zu übermitteln. Ein so großflächig und unmittelbar geltendes gesetzliches Verbot für Veränderungen, die eines der zahl­reichen in Schleswig-Holstein belegenen NATURA 2000 - Gebiete in seinen Erhal­tungszielen erheblich beeinträchtigen (nur) können, darf nicht in Gesetzeskraft erwachsen.

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Dokumentation.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Giesen

Rundschreiben 1/2007