Sehr geehrte Damen und Herren,
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Rechtspolitik
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Bodenschutzrahmenrichtlinie (BRRL)
Vor etwa einem Jahr schien es, als sei das Vorhaben der Europäischen Union
abgewendet, auch noch eine Bodenschutzrahmenrichtlinie (BRRL) zu
verabschieden. Der Schein trügt; der Rat der Europäischen Union hat einen
neuen Vorschlag zur BRRL veröffentlicht. Der in englischer Sprache verfaßte
Entwurf datiert vom 15.09.2008 und wurde am 19.09.2008 in einer nicht
öffentlichen Sitzung verhandelt.
Geregelt werden sollen beispielsweise prioritäre Bodenschutzgebiete,
Aktionsprogramme und Vorgaben für die Umsetzung des nationalen
Bodenschutzrechtes. Ein Bodenzustandsbericht soll verpflichtend werden.
Der Vorschlag wird vom BMU unterstützt, vom BMWi und BMELV allerdings
abgelehnt. Das Rennen ist wieder offen.
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Kompetenzen auf See
Das Verklappen großer Felsbrocken in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der
Bundesrepublik durch Greenpeace e.V. hat erhebliche Unklarheiten in der
Behördenzuständigkeit zutage gefördert. Erst nach drei Wochen konnte durch das
Bundeskanzleramt das BMVBS als zuständige Bundesbehörde festgestellt werden.
Bereits im März d.J. hatte eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten mit
Drucksache 16/8543 die Bundesregierung aufgefordert, Zuständigkeiten in der AWZ
zu klären. Hier besteht Handlungsbedarf.
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Stand UGB
Zur Zeit festigt sich erheblicher Widerstand insbesondere gegen das UGB I. Die
Industrie verfolgt den Grundansatz, mit der integrierten Vorhabensgenehmigung
lediglich eine Verfahrenskonzentration zu erreichen. Das BMU verteidigt seine
Konzeption der auch materiellen Ersetzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Als Ausweg wird derzeit erörtert, UGB II und UGB III vorzuziehen; ein sinnloses
Unterfangen, da beide Bücher ohne die Allgemeinen Regelungen nicht handhabbar
sind. Es bleibt bei unserer vielfach geäußerten Kritik an der Neuregelung;
insbesondere fehlt im UGB III eine unserem schleswig-holsteinischen § 48
LNatSchG vergleichbare Entschädigungsregelung.
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Novellierung Landeswaldgesetz
Die schleswig-holsteinische Landesregierung strebt eine Novellierung des
Landeswaldgesetzes noch in dieser Legislaturperiode an. Wie man hört, sollen
insbesondere die Regelungen zur guten fachlichen Praxis sowie die
Verfahrensvorschriften durchforstet werden.
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Novellierung Bundeswaldgesetz
Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes hängt im Verfahren, da die Bundes-SPD
die Anforderungen an die gute fachliche Praxis der Forstwirtschaft verschärfen
will, Teile der CDU aber noch standhaft sind. Am 24.09.2008 fand eine Anhörung
im zuständigen Bundestagsausschuß statt.
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Weiterentwicklung des Landwirtschaftsgesetzes
Nachgedacht wird über eine Weiterentwicklung des aus dem Jahre 1955 stammenden
Landwirtschaftsgesetzes. Drei Grundkonzeptionen stehen im Raum: Zum ersten die
Schaffung eines Landwirtschaftsgesetzbuches als Zusammenfassung bestehender
Fachgesetze im Zuständigkeitsbereich des BMELV, zum zweiten eine Novellierung
des Gesetzes mit „zeitgemäßen Zielformulierungen sowie einer allgemeinen
Definition der guten fachlichen Praxis“ und zum dritten die Schaffung eines
„Gesetzes zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume“, das
insbesondere finanzielle Fördervorschriften zusammenstellen soll.
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Landesimmissionsschutzgesetz
Im Landtag wird das Landesimmissionsschutzgesetz beraten. Es war von den
Gemeinden angeregt worden, um einer abgeblichen „Zunahme von
Brauchtumsfeuern“ und Lärmemissionen durch laute Musikveranstaltungen etc.
entgegenwirken zu können. Wir halten das Gesetz für nicht erforderlich und
haben in diesem Sinne Stellung genommen.
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Novellierung Landesdenkmalschutzgesetz
Das Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein wird novelliert.
Beabsichtigt ist insbesondere die Unterschutzstellung von Denkmalobjekten
kraft Gesetzes. Die Regelungstechnik ist dem gesetzlichen Biotopschutz
vergleichbar und problematisch, da sie Rechte betroffener Denkmaleigentümer
verkürzt. Das Gesetz soll zum 01.01.2009 bereits in Kraft treten. Es wird auch
Zweckbauten betreffen, etwa Pumpenhäuser der Wasser- und Bodenverbände. Die
Denkmalwertkriterien sind abgemildert worden, so daß der Kreis der
denkmalfähigen Objekte größer wird. Bislang gibt es in Schleswig-Holstein ca.
7.400 eingetragene Kulturdenkmale. Nach der Novellierung sollen es 15.000 bis
18.000 werden.
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Nationales Naturerbe
Im Vorfeld der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn übertrug der Bund Flächen von
insgesamt ca. 46.000 ha an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Die Flächen
sollen als „nationales Naturerbe“ langfristig geschützt werden. Die Übertragung
ist ordnungspolitisch verfehlt.
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Haushalt BMU
Der Haushalt des Bundesumweltministeriums hat sich gegenüber dem Jahr 2005 fast
verdoppelt. Eine spontan entworfene, wegen ihrer Plattheit aber nicht versandte
Pressemitteilung unseres Arbeitskreises dazu ist als
Anlage 1 beigefügt.
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Neues Landesrecht
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Grünlanderhaltungsverordnung
Am 30.05.2008 ist die neue Landesverordnung zur Erhaltung von Dauergrünland in
Kraft getreten. Ihr Kernstück ist ein Verbot (§ 2) für Inhaber von Betrieben,
die Direktzahlungen beantragen, Dauergrünlandflächen umzubrechen. Das Verbot
greift, sobald die zuständige Behörde öffentlich bekanntgibt, daß sich der
Anteil des Dauergrünlandes an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche
(Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen) bezogen auf das Referenzjahr 2003
um mehr als 5 % verringert hat. Diese Bekanntgabe vor kurzem ergangen.
Der Text der Dauergrünlanderhaltungsverordnung kann von der Geschäftsstelle
abgefordert werden.
Ein etwaiger Umbruch trotz Bekanntgabe des Überschreitens der 5 % - Hürde ist
Cross compliance - bewehrt.
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Landesverfassungsgerichtsgesetz
Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht hat in Schleswig seine
Arbeit aufgenommen. Damit wird eine Rechtsschutzlücke geschlossen, deren
schmerzliche Weite u.a. im Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes auf den
Normenkontrollantrag von Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
zum alten Landesnaturschutzgesetz bewußt wurde.
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Monetäre Bewertung von Naturschutzleistungen
Gelegentlich wird argumentiert, die Belegung mit Naturschutzrecht schade den
Flächenwerten nicht. Das Argument war schon immer falsch, wird aber zunehmend
auch durch die Umstellung öffentlicher Haushalte von der Kameralistik auf die
Dopik als unzutreffend entlarvt. In der Eröffnungsbilanz des Rheinkreises Neuss
beispielsweise wird der Wert des Waldbodens mit 0,46 €/m² für wirtschaftlich
genutzten Erholungswald und mit 0,23 €/m² für Naturschutzgebiete und
flächenhafte Naturdenkmale angesetzt. Der Ansatz bezieht sich auf den reinen
Bodenwert, nicht auf den gesondert ermittelten Bestandeswert.
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Rechtsprechung
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Baumschutz- und Verkehrssicherung
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat eine Naturschutzbehörde in die Schranken
gewiesen. Der Eigentümer einer 120 Jahre alten, sich zu einer Straßen neigenden
Eiche hatte von der Naturschutzbehörde die Zustimmung zum Fällen verlangt und
zwei (!) Gutachten vorgelegt, nach denen die Standsicherheit des Baumes stark
beeinträchtigt sei. Die Naturschutzbehörde hatte beide Gutachten für nicht
stichhaltig gehalten und die Zustimmung zum Fällen des Baumes versagt. Das OVG
gab dem Eigentümer Recht.
Leitsätze:
Einem geschützten Baum fehlt nicht erst dann die
Standsicherheit, wenn von ihm eine akute Gefahr für die Allgemeinheit oder
einzelne Personen ausgeht. Der Begriff berührt die Verkehrssicherungspflicht
des Grundstückseigentümers und schließt auch die Vermeidung von Risiken ein,
die zu einer akuten Gefahrenlage nur führen können.
Zum Nachweis der fehlenden Standsicherheit eines Baumes
genügt grundsätzlich die Vorlage des Gutachtens eines vereidigten
Sachverständigen.
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Anforderungen an Verträglichkeitsstudien
Wir hatten auf die strengen Maßstäbe hingewiesen, die das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes zur Westumfahrung Halle für die Prüfung der
FFH-Verträglichkeit und artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gesetzt hat.
Unsicherheiten in der naturwissenschaftlichen Beurteilung gehen danach zu
Lasten des Vorhabens.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 13.03.2008 diese Maßstäbe
erheblich abgeschwächt. Immerhin heißt es jetzt:
„Sind von Untersuchungen keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten, müssen
sie auch nicht durchgeführt werden. Untersuchungen quasi ins Blaue hinein sind
nicht veranlaßt.“
Lesenswert bleibt die Entscheidung auch im weiteren. So heißt es:
„Die Antragstellerinnen meinen weiter, der Verbotstatbestand sei erfüllt, weil
eine Haselmaus im Trassenbereich niste und deren Quartier zwangsläufig beim Bau
entfernt werden müsse. Diese Bedenken lassen sich beim gegenwärtigen Stand der
Erkenntnisse nicht ausräumen. … Die Planfeststellungsbehörde wird zu prüfen
haben, in welcher Weise sie hier dem Artenschutz Rechnung trägt“.
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Kommunale Planungshoheit und Ausgleichsbewertung
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planungshoheit von Gemeinden im
Zusammenhang mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen gestärkt. Im Beschluß vom
07.11.2007 hat es die Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichtes gehalten, das
ein Ausgleichsdefizit von weniger als 10 % mit der Erwägung gerechtfertigt
hatte, derartige Abweichungen lägen in den "Schwächen mathematisierter
Bewertungsverfahren" begründet.
Im Beschluß heißt es wörtlich:
"Dies läßt freilich nur unterhalb der Schwelle der planerischen Beliebigkeit
... Raum für die Hinnahme von Ausgleichsdefiziten wegen der Unzulänglichkeiten
jedes rechnerischen Verfahrens zur Bewertung von Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft und deren Ausgleich".
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FFH-Gebietsauswahl ‑ Untersagtes Einvernehmen
In einem Verfahren der Stadt Papenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland
wegen Erteilung des Einvernehmens zur Aufnahme der Gebiete „Unterems“ und „Außenems“
in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung hat das
Verwaltungsgericht Oldenburg beschlossen, den Europäischen Gerichtshof
anzurufen. Im Wege dieses Vorabentscheidungsverfahrens soll geklärt werden, ob
die FFH-Richtlinie den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gestattet, bei
ihrer abschließenden Entscheidung über die Einbeziehung von Flächen in das
Schutzgebietsnetz NATURA 2000 auch kommunale oder wirtschaftliche Belange zu
berücksichtigen.
Gutachten der Professoren Nettesheim und Jarass sehen Spielraum für die
kommunale Planungshoheit nur, wo ihn die FFH-RL beläßt.
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Rücknahme eines fiktiven Bauvorbescheids
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die Voraussetzungen
erweitert, unter denen nach Fristablauf gesetzlich fingierte Bauvorbescheide
zurückgenommen werden können. Dieses Vorgehen mausert sich in der Praxis zum
Instrument der Verwaltungsbehörden, gesetzgeberische Entscheidungen zur
Verfahrensbeschleunigung zu umgehen.
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Hintergrund Schleswig-Holstein
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Prioritätenliste NATURA 2000 - Managementpläne
Für 26 der 311 schleswig-holsteinischen NATURA 2000 ‑ Gebiete liegen
Managementpläne / -vermerke vor. Weitere knapp 50 Gebiete befinden sich in der
Bearbeitung. Folgende Gebiete sind für das Jahr 2008 als Arbeitsprogramm
aufgestellt worden:
1016-392 |
Dünen- und Heidelandschaft Nord- und
Mittelsylt |
1119-303 |
Süderlügumer Binnendünen |
1122-391 |
Niehuuser Tunneltal und Krusau mit
angrenzenden Flächen |
1123-391
1123-491 |
Küstenbereiche der Flensburger Förde von
Flensburg bis Geltinger Birk; Teilgebiete: Habernis Au, Geltinger Birk
und Bokholmwik |
1219-391 |
Gewässer des Bongsieler Kanalsystems;
Teilgebiet: Schafflunder Mühlenstrom |
1319-301 |
NSG Bordelumer Heide und Langenhorner
Heide mit Umgebung |
1320-303 |
Schirlbusch |
1320-304 |
Löwenstedter Sandberge |
1421-301 |
Immenstedter Wald (nur Privatanteile) |
1423-394
1423-491 |
Schlei incl. Schleimünde und
vorgelagerter Flachgründe; Teilgebiet: Olpernoor/Olperör |
1521-391 |
Wälder der Ostenfelder Geest |
1523-352 |
Stohl |
1532-321 |
Sundwiesen Fehmarn |
1620-302 |
Lundener Niederung |
1623-392
1623-401 |
Binnendünen- und Moorlandschaft im
Sorgetal |
1523-353 |
Karlshofer Moor |
1621-391 |
Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung;
Teilgebiete: Südermoor, Tielener Moor, Prinzenmoor |
1622-491 |
Eider-Treene-Sorge-Niederung;
Teilgebiete: NSG Delver Koog, NSG Dörplinger Moor; Süderstapeler
Westerkoog, Großes Moor bei Dellstedt, Alte Sorge, Börmer Koog,
Meggerkoog, Bargstall |
1627-321 |
Hagener Au und Passader See |
1629-320 |
Hohenfelder Mühlenau |
1631-304 |
Seegalendorfer Gehölz |
1724-334 |
Dünen bei Kattbek |
1730-326 |
Tal der Kükelühner Mühlenau |
1731-303 |
Wäder um Güldenstein |
1923-304 |
Moore bei Christinental |
1927-301 |
Kiebitzholmer Moor und Trentmoor |
1929-320 |
Barkauer See |
2130-322 |
Herrnburger Dünen |
2225-303 |
Pinnau/Gronau |
2226-391
2226-401 |
Alstersystem bis Itzstedter See und
Nienwohlder Moor
Alsterniederung |
2227-303
2227-401 |
Hansdorfer Brook mit Ammersbek
NSG Hansdorfer Brook |
2227-304 |
Neuenteich und Binnenhorster Teich |
2329-352 |
Pantener Moorweiher |
2329-381 |
NSG Borstgrasrasen Alt-Mölln |
2330-353 |
NSG Oldenburger See und Umgebung |
2427-391 |
Bille |
2430-392 |
Talhänge bei Göttin, Grambeker Teiche
und Umgebung |
2530-421
2430-353 |
Langenlehsten
Langenlehstener Heide |
2527-391 |
Besenhorster Sandberge |
2529-302 |
Stecknitz-Delvenau |
2628-392 |
Elbe mit Hohem Elbufer von Tesperhude
bis Lauenburg mit angrenzenden Flächen |
Die Projektgruppe „Umsetzung von NATURA 2000“ im MLUR gibt neuerdings
instruktive elektronische Newsletter zur Umsetzung von NATURA 2000 heraus. Wer
die Unterlagen beziehen möchte, melde sich bitte bei
jens-uwe.bornhoeft@mlur.landsh.de für den Verteiler an.
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Monitoring der NATURA 2000 - Gebiete
Bekanntlich war die Firma leguan GmbH, Hamburg, beauftragt, in den Jahren 2005
und 2006 eine Grundlagenerfassung zu den Biotop- und Lebensraumtypen der
FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein durchzuführen.
Nach der FFH-Richtlinie unterliegen die Gebiete auch einem Monitoring.
Das Umweltministerium hat nun die Arbeiten zu diesem Monitoring vergeben, und
zwar an die Firma EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH, Münster.
Anders als der Name sagt, wird EFTAS auch am Boden kartieren. Wir haben uns mit
dem zuständigen Ansprechpartner bei der Firma EFTAS, Herrn Dr. Andreas
Müterthies, in Verbindung gesetzt und um vorlaufende Information der
Grundeigentümer gebeten. Nach Auskunft von Herrn Müterthies ist eine
allgemeine Vorabinformation der Grundeigentümer nach dem Vertrag der Firma
EFTAS mit dem LANU Sache des LANU selbst. Von der Firma EFTAS soll eine
Direktansprache der Eigentümer unmittelbar vor Kartierung erfolgen.
Schon bei der Grundlagenerfassung hat es sich bewährt, von den Kartierern und
dem LANU die Rohdaten der Kartierung zu erbitten. Auf deren Erhalt besteht ein
Rechtsanspruch der Eigentümer. Eine kritische Kontrolle der Kartierungen
verschafft frühzeitig Informationen, die sowohl für betriebliche Zwecke als
auch zur Abwehr von Nutzungseinschränkungen zweckdienlich sein können.
Ansprechpartner:
Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Herr Dr. Jürgen Gemperlein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel. 0 43 47 / 70 43 47
Fax: 0 43 47 / 70 41 02
e-mail: jgemperl@lanu.landsh.de
EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH
Herr Dr. Andreas Müterthies
Oststraße 2 - 18
48145 Münster
Tel: 02 51 / 13 30 70
Fax: 02 51 / 1 33 07 33
e-mail: andreas.mueterthies@eftas.com
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Bewertung von Stickstoffeinträgen in FFH-Gebiete
Das Kieler Institut für Landschaftsökologie, Dr. Mierwald, hat eine für
Verträglichkeitsstudien grundlegende Arbeit zur Bewertung von
Stickstoffeinträgen in NATURA 2000 ‑ Gebieten herausgegeben.
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Artenhilfsprogramm
Für ein neues Artenhilfsprogramm wendet das Land Schleswig-Holstein 12 Mio. Euro
pro Jahr auf. Insbesondere in den Naturschutzkögen der Westküsten soll nach
Auskunft des Ministeriums in einer Informationsveranstaltung „Hardcore-Naturschutz“
mit dem Bagger betrieben werden, um dort Habitate einzurichten.
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www.tideelbe.de
Unter
www.tideelbe.de sind Informationen über das Programm
zusammengestellt, in dem die Vertiefung der Unterelbe sowie zahlreiche
wasserbauliche Maßnahmen in den einmündenden Gewässern zusammengebunden sind.
Für die Einzelmaßnahmen sind vielfach Planfeststellungsverfahren notwendig,
die aber unter der genannten Adresse ihren Zusammenhang haben. Betroffenen mit
Interessen im Elbebereich wird die Seite empfohlen.
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Zu allen angesprochenen Themen können ergänzende Unterlagen und Informationen
bei der Geschäftsstelle abgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Giesen
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