Rundschreiben 5/2004


Vogelschutz
Beteiligungsverfahren nach § 20 c) LNatSchG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, läuft derzeit noch bis zum 03.05.2004 (Eingang der Stellungnahmen beim MUNL) das Beteiligungsverfahren zur Identifizierung von Europäischen Vogelschutzgebieten durch das Land Schleswig-Holstein (sog. 4. Tranche).

Zu fast jedem Gebiet ist ein ornithologisch-wissenschaftliches Gutachten erstellt worden. Die Gutachten sind inhaltlich aufeinander abgestimmt, so daß sich eine kohärente Kritik ergibt.

Unser Arbeitskreis hat sich als Auftraggeber an einem weiteren Gutachten beteiligt, das das allgemeine vom Land Schleswig-Holstein verwendete Auswahlkonzept überprüft.

Die Stellungnahme zur Ausweisung von besonderen Schutzgebieten (SPA) nach den Kriterien der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) durch das Land Schleswig-Holstein hinterfragt das Konzept aus juristischer und aus ornithologisch-wissenschaftlicher Sicht.

Den juristischen Part hat Frau Dr. Kerrin Schillhorn, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Zenk Rechtsanwälte, Köln, beigesteuert. Den ornithologisch-wissenschaftlichen Teil haben die Herren Dr. Claus Albrecht und Dr. Thomas Esser, Kölner Büro für Faunistik, Köln, erstellt.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, daß das vom Land Schleswig-Holstein verwendete Konzept weder den rechtlichen noch den ornithologisch-fachlichen Vorgaben genügt. Folge dieses Mangels ist, daß das Land Schleswig-Holstein in vielen Fällen deutlich über die Anforderungen, die sich aus der Vogelschutzrichtlinie ergeben, hinausgeht.

Denselben Grundtenor hat schon das zur dritten Tranche der FFH-Gebietsauswahl eingeholte Gutachten, mit dem belegt werden konnte, daß das Land Schleswig-Holstein weit über die Mängellisten der Biogeographischen Seminare hinausgeht (unser Rundschreiben 13/2003).

Das neue Gutachten zur Vogelschutzrichtlinie erhalten diejenigen, die in unseren elektronischen Verteiler aufgenommen sind, per e-mail. Diejenigen, die noch nicht im e-mail-Verteiler stehen, werden gebeten, ihre Adresse bei der Geschäftsstelle zu hinterlegen.

Ausgedruckte Exemplare des Gutachtens werden bei der Mitgliederversammlung am 29.04.2004 in Rendsburg zur Mitnahme ausgelegt. Weitere Exemplare können gegen Erstattung der Kopiekosten in Höhe von 10,00 € bei der Geschäftsstelle abgefordert werden.

Wir weisen insbesondere auf die Ausführungen S. 57 ff. des Gutachtens hin.

Interessant sind auch die Zwischenergebnisse, daß etwa bei Anwendung einer europaweit einheitlichen Statistik Schleswig-Holstein bereits 46 % seiner Fläche in den Tranchen 1 und 2 als Vogelschutzgebiet gemeldet hat (S. 42). Auch übernimmt alleine das Land Schleswig-Holstein einen Anteil von über 23 % aller Vogelschutzgebiete in der Bundesrepublik (S. 41). Das Nachbarland Dänemark wird von der Europäischen Kommission hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vogelschutzrichtlinie als "Klassenbester" angesehen; auch Dänemark hat indes 70 % seiner Vogelschutzgebiete im Wasser ausgewiesen (S. 36/42).

Aufschlußreich ist auch die Entwicklung der IBA-Listen. Nachdem die Naturschutzverbände gemerkt haben, wie "erfolgreich" es sich mit den EuGH-Entscheidungen argumentieren läßt, haben Anzahl und Fläche der IBA-Gebiete sprunghaft zugenommen (S. 27).

Wir empfehlen das Gutachten Ihrer aufmerksamen Lektüre. Auf das Gutachten können und sollten Sie ablehnende Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 20 c) LNatSchG stützen.

Bitte verbreiten Sie das Gutachten. Je mehr darauf Bezug genommen wird, desto besser.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Giesen


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