Sehr geehrte
Damen und Herren,
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Mitgliederversammlung 29.04.2004
Unsere
Mitgliederversammlung 2004 wird am
Donnerstag, 29.04.2004,
wie gehabt in Rendsburg im Hause des Bauernverbandes,
Jungfernstieg 25, Sitzungssaal, um 13.00 Uhr
stattfinden. Wir bitten Sie, sich diesen Termin bereits jetzt
freizuhalten. Die Tagesordnung wird mit gesondertem Schreiben versandt.
Im
Anschluß an die Mitgliederversammlung wird Thema des traditionellen
Vortrages die Umsetzung von NATURA 2000 durch vertragliche
Vereinbarungen sowie der Bereich "Öko-Konto" sein. Angefragt sind
Referenten aus den Naturschutzministerien von Schleswig-Holstein und
Hessen. Wir bitten bereits jetzt um zahlreiche Teilnahme.
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Korrektur Betriebsergebnis Landesforsten
Im
Rundschreiben 1/2004 hatten wir über das Betriebsergebnis der
Landesforsten des Landes Schleswig-Holstein und das gigantische
Jahresdefizit von rund 10 Mio. € berichtet. Wir haben auf Seite 6
formuliert, daß seit dem Jahr 1997 gesetzwidrig kein Forstbericht der
Landesregierung mehr erstellt worden sei.
Letztere
Aussage trifft nicht zu und muss hierdurch korrigiert werden. Die
Landesregierung hat mit Drucksache 15/3210 des Schleswig-Holsteinischen
Landtages den 6. Forstbericht vorgelegt. Er umfaßt den Berichtzeitraum
von 1998 - 2002.
In der
Sache allerdings gibt es nichts zu korrigieren. Auch aus diesem
Forstbericht geht (Seiten 76 - 78) hervor, daß der jährliche
Zuschußbedarf der Landesforstverwaltung sogar bei "10 - 11 Mio. €" lag.
Im Jahr 2000 war das Defizit besonders hoch, es betrug 12,323 Mio. € !
Das
Problem wird im Rahmen des laufenden Novellierungsverfahren zum
Landeswaldgesetz nicht erfaßt, geschweige denn bewältigt.
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NATURA 2000
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Schlußantrag der Generalanwältin
Ein
weiteres, demnächst zur Entscheidung des EuGH anstehendes Verfahren
(Rechtssache C 127/02) wird erhebliche Bedeutung erlangen. In einem
Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State liegen
die Schlußanträge der Generalanwältin vom 29.01.2004 vor. Regelmäßig
folgt der Gerichtshof diesen Schlußanträgen. Sie dienen in der Praxis
zur Auslegung der daraufhin ergehenden kürzer gefaßten Urteile. In
einer Reihe weiterer Fragen werden Standpunkte vertreten, die alle
Befürchtungen der Eigentümer und Gemeinden zum Schutzregime von NATURA
2000 noch übertreffen.
Anlaß
der Klage ist ein Rechtsstreit um die Befischung von Herzmuscheln im
niedersächsichen Wattenmeer. Der niederländische Raad van State hatte
den Europäischen Gerichtshof unter anderem gefragt, ob eine
Verträglichkeitsprüfung auch für eine Tätigkeit erforderlich ist, die
bereits seit vielen Jahren ausgeübt wird, für die jedoch jährlich neue
Lizenzen erteilt werden. Die Generalanwältin plädiert, diese Frage zu
bejahen. Würde man dies als Leitsatz generalisieren, wäre die Folge,
daß beispielsweise einzelne bergrechtliche Genehmigungen, die auf der
Grundlage eines Rahmenbetriebsplanes ergehen, jedesmal neu auf ihre
Verträglichkeit geprüft werden müßten. Gleiches würde etwa für die
jagdlichen Abschußpläne oder für Fischereiquoten gelten.
Der Raat
van State hatte weiter gefragt, ob Voraussetzung für das Erfordernis
der Verträglichkeitsprüfung die Möglichkeit oder die
Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung ist. Die
Generalanwältin läßt hier die Möglichkeit ausreichen, dehnt also die
Notwendigkeit für Verträglichkeitsprüfungen außerordentlich aus.
Wir
bleiben am Ball und halten Sie über das Urteil des EuGH unterrichtet.
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FFH-Listung für die Alpine Biogeographische Region
Die
Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die Alpine
Biogeographische Region liegt vor. Es wird erkennbar, daß die
Europäische Kommission ihre Listungsentscheidungen offenhält. Es heißt
in Erwägungsgrund 8 der Entscheidung der Kommission vom 22.12.2003
(Amtsblatt der Europäischen Union L 14/21 vom 21.01.2004; 2004/69/EG):
"Unter
Berücksichtigung der Verzögerungen hinsichtlich des Eingangs der
Informationen und der Einigung mit den Mitgliedstaaten ist die
Kommission der Ansicht, daß sie eine Liste von Gebieten
verabschieden sollte, die als eine erste Liste zu betrachten und im
Hinblick auf die Lebensraumtypen und Arten, ... für die die
genannten Mitgliedstaaten nicht genügend Gebiete vorgeschlagen haben
... zu ergänzen ist".
Wiederum
ist die Entscheidung an die Mitgliedstaaten gerichtet und läßt eine
individuelle Betroffenheit von Gemeinden und Eigentümern der Form nach
nicht erkennen, obgleich sie dem Inhalt nach natürlich feststeht. Die
Zulässigkeit eines Nichtigkeitsfeststellungsverfahrens dürfte deshalb
hoch problematisch sein.
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Wörschacher Moos
Die 2.
Kammer des Europäischen Gerichtshofes hat die Republik Österreich
wegen einer Vertragsverletzung verurteilt. Dem Urteil vom 29.01.2004,
Rechtssache C-209/02, liegt zugrunde, daß die Steiermärkische
Landesregierung mit Bescheid vom 14.05.1999 die Genehmigung für die
Erweiterung der in der Gemeinde Wörschach gelegenen Golfanlage von
Weißenbach durch die Errichtung zweier neuer Spielbahnen erteilt hat.
Dagegen hat die Europäische Kommission geklagt mit der Begründung, die
Erweiterung beeinträchtige das Vogelschutzgebiet "Wörschacher Moos".
Entgegen den Ergebnissen einer Verträglichkeitsprüfung habe die
Erweiterungsgenehmigung im Hinblick auf den Lebensraum des
Wachtelkönigs (Crex crex) in dem besonders erklärten Schutzgebiet
nicht erteilt werden dürfen. An dem Urteil hat unter anderem die
Richterin Colneric mitgewirkt, ehemals Präsidentin des
Schleswig-Holsteinischen Landesarbeitsgerichts.
Das
Urteil zeigt anschaulich, wie weit die Kontrolle der nationalen
Naturschutzbehörden durch die Kommission in Naturschutzfragen reicht.
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FFH und
nationales Baurecht
Die
Kommission hatte das Vereinigte Königreich Großbritannien und
Nordirland verklagt mit dem Vorwurf, die FFH-Richtlinie nicht
vollständig umgesetzt zu haben. Die britischen Baubehörden hätten bei
der Erteilung von Baugenehmigungen unmittelbar die
Artenschutzvorschriften der FFH-Richtlinie zu beachten und
gegebenenfalls die Genehmigungen zu versagen. Angegriffen wurde die
britische Praxis, Baugenehmigungen bereits vor der Beantragung einer
naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Das
Vereinigte Königreich hat sich mit dem Hinweis verteidigen können, die
nachfolgende Versagung einer Ausnahme wirke nach britischem Recht auf
die erteilte Baugenehmigung zurück und stelle diese gleichsam unter
einen Vorbehalt.
Mit
Urteil der 6. Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 06.11.2003,
Rechtssache C 434/01 wurde die Klage der Kommission abgewiesen.
Die
Entscheidung stärkt zwar auf den ersten Blick die Rechte der
Mitgliedsstaaten, zeigt aber auch, welche Befugnisse sich die
Europäische Kommission bei der Kontrolle des souveränen Rechts der
Mitgliedstaaten anmaßt. Deren gesamtes flächenwirksames Fachrecht wird
unter einen "FFH-Vorbehalt" gestellt.
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Vogelschutz und Jagdzeiten
In einem
Vorabentscheidungsverfahren hat die 6. Kammer des Gerichtshofes am
16.10.2003 (Rechtssache C-182/02) entschieden, daß das französische
Dekret über die Jagdzeiten für Zug- und Wasservögel den Vorschriften
der Vogelschutzrichtlinie entspricht. Geklagt hatten vor dem
französischen Conseil d'État die "Sammlungsbewegungen der Jadggegner"
und die "Vogelschutzliga". Die französischen Präfekten sind nach der
Entscheidung berechtigt, in Ausnahmeentscheidungen von Jagdzeiten nach
der Vogelschutzrichtlinie abzuweichen.
Die
Entscheidung betont den Spielraum der nationalen Behörden und dürfte
auch für die leidige Kormorandiskussion in Schleswig-Holstein
erhebliche Bedeutung haben.
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Artikelgesetz Plan-UVP-Richtlinie
Die
Landesregierung beabsichtigt, dem Landtag ein weiteres Artikelgesetz
vorzulegen. Diesmal soll es um die Umsetzung der europäischen
Plan-UVP-Richtlinie gehen. Quer durch alle Fachmaterien sollen weitere
Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben werden. Derzeit läuft die
interministerielle Abstimmung. Unser Arbeitskreis hat sich an das
Umweltministerium gewandt um frühzeitig in das Gesetzgebungsverfahren
einbezogen zu werden.
Mit
Schreiben vom 02.03.2004 hat das MUNL trotz der laufenden
Ressortabstimmung mitgeteilt, erst einen entsprechenden Gesetzentwurf
der Bundesregierung abzuwarten; dieser liege noch nicht vor.
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Naturschutzpolitisches
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Förderverein Mittlere Treene
Nach dem
häufig "erfolgreich" genannten Vorbild des Naturschutzvereins "Obere
Treenelandschaft" ist nun auch für die Mittlere Treene ein
Förderverein gegründet worden. Er soll Träger eines weiteren
Naturschutzprojektes sein. Bleibt zu hoffen, daß auch an der Mittleren
Treene das Projekt mit dem bewährten Augenmaß umgesetzt wird.
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Der
Naturschutz frißt seine eigenen Kinder
Für die
Stapelholmer Naturschutzvereine hat deren Vorsitzende, Frau Dagmar
Bennewitz, einen sehr eindrucksvollen Artikel veröffentlicht. Es wird
aus dem Naturschutz nachgewiesen, daß die Sukzessions- oder
Prozeßschutzideologie des ehemaligen Umweltministers Heydemann
gescheitert ist und sich sogar zu einem Schaden für Wiesenvögel
umgekehrt hat. Diese haben sich aus dem Naturschutzgebiet "Alte-Sorge-Schleife"
zurückgezogen und bevölkern nun den landwirtschaftlich durchaus
intensiv bewirtschafteten Meggerkoog. Der Meggerkoog soll nunmehr als
Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden.
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Neue
Artenvielfalt
Es heißt
in der Präambel der FFH-Richtlinie, daß sich der Zustand der
natürlichen Lebensräume im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten
"unaufhörlich" verschlechtere. Die verschiedenen Arten seien in
zunehmender Zahl ernstlich bedroht.
Moderne
wissenschaftliche Erkenntnisse belegen das Gegenteil. Vor kurzem wurde
beispielsweise im Nationalpark Harz eine bislang unbekannte Pilzart
entdeckt. Nahe Dassow im Landkreis Nordwestmecklenburg wurde die in
der Region seit über 80 Jahren ausgestorbene Schwalbenwurzpflanze
entdeckt. In der Schaalseeregion wurde der Teichkrebs als Relikt der
Eiszeit entdeckt. Im Wattenmeer wächst der Anteil eingeschleppter
Arten wie Austern und Beerentang aus dem Pazifik oder Schwertmuscheln
und Pantoffelschnecken aus Amerika. In Hessischen Wäldern wurde bei
einer groß angelegten Artenschutzuntersuchung eine enorme
Artenvielfalt belegt.
Die
FFH-Richtlinie geht von einem überholten Ansatz aus !
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Novellierung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
Das
niedersächsische Naturschutzgesetz ist im Bereich der
Eingriffsregelung geändert worden.
Danach
ist vorgesehen, daß zukünftig der Verursacher eines Eingriffs eine
Ersatzzahlung leisten kann, wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ganz
oder teilweise nicht möglich sind.
Die
Ersatzzahlung beläuft sich dann auf höchstens 7 % der Kosten für die
Planung und Ausführung des Vorhabens einschließlich der
Beschaffungskosten für Grundstücke. Ersatzzahlungen sind auch möglich,
wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht vorgenommen werden können,
weil zu ihrer Durchführung Grundstücke benötigt werden, die sich der
Verursacher nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen
verschaffen kann, oder wenn die Kompensationsmaßnahmen mit einem
bestehenden Landschaftsplan nicht vereinbar sind.
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Fortschreibung Regional- und Landschaftsrahmenplan Planungsraum IV
Dithmarschen/Steinburg
Die
Landesplanung, die nunmehr im Innenministerium ressortiert,
beabsichtigt die Fortschreibung des Regionalplanes für den
Planungsraum IV "Schleswig-Holstein Süd-West - Kreise Dithmarschen und
Steinburg". Dazu gibt es Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum
01.06.2004. Der Entwurf kann bei der Geschäftsstelle abgefordert
werden.
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"Fünfjahresplan" Nachhaltigkeit
Nach
mehr als dreijähriger Arbeit hat die Landesregierung am 29.01.2004
eine "Nachhaltigkeitsstrategie zukunftsfähiges Schleswig-Holstein"
vorgestellt. Die Vorstellungsveranstaltung war und die Strategie
selbst ist in ihrer Inhaltslosigkeit erschreckend. Die aufgeblähte
Leere verbirgt indes verheerende Grundentscheidungen: So soll das Land
in drei Flächenkategorien aufgeteilt werden,
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unbeeinflußte "Reservatsfläche",
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Naturschutzlandschaften mit Nutzungen/Pflegebedarf,
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vorrangig landwirtschaftlich genutzte Bereiche.
Die
"Nachhaltigkeitsstrategie zukunftsfähiges Schleswig-Holstein" verfolgt
damit einen segregativen Ansatz und damit das Gegenteil von dem, wofür
unser Arbeitskreis steht (Integration).
Mit
freundlichen Grüßen
gez. Dr.
Giesen
Beilage zum
Rundschreiben
Die Gebiete der 5. Tranche
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