Rundschreiben 2/2006


Vortrag Minister Dr. von Boetticher
"Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes"
Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung unseres Arbeitskreises wird Herr Minister Dr. von Boetticher uns einen Vortrag zum Thema "Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes" halten. Sie werden der Presse entnommen haben, daß das Kabinett einen entsprechenden Entwurf beschlossen hat. Das Thema ist also hoch aktuell und wir freuen uns, aus erster Hand Hintergründe dazu zu erfahren.

Der Vortrag des Ministers wird stattfinden am

Dienstag, 25.04.2006, 16.00 Uhr, in Kiel.

Wir bitten Sie, sich diesen Termin vorsorglich bereits freizuhalten.

Unsere diesjährige Mitgliederversammlung wird im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang entweder vor oder nach dem Vortrag stattfinden. Einzelheiten, auch der genaue Tagungsort, werden noch zu organisieren sein. Sie erhalten rechtzeitig eine besondere Einladung.

Um einen ungefähren Überblick über die Zahl der Teilnehmer zu erhalten, bitten wir Sie, das beigefügte Anmeldeformular auszufüllen und hierher zurückzuschicken oder -zufaxen oder auch telefonisch bei Frau Sievers, Tel.: 04 31 / 5 90 09 94, Nachricht zu hinterlassen.

Der Teilnehmerkreis für den Vortrag des Ministers ist nicht auf die Geschäftsführer oder sonstigen Vertreter der hier zusammengeschlossenen Verbände beschränkt. Er steht interessierten Mitgliedern Ihrer Verbände ebenfalls offen. Zur Mitgliederversammlung sollten wir uns aber im gewohnten Rahmen des Teilnehmerkreises treffen.

Das geltende Landesnaturschutzgesetz stand von Anbeginn im Mittelpunkt der Kritik unseres Arbeitskreises. Es hat bürokratische Zwänge errichtet, die letztlich nicht zum Vorteil der Natur und natürlich auch nicht zum Vorteil von Eigentum und Wirtschaft waren. Die Entscheidung der Landesregierung, das Landesnaturschutzgesetz zu novellieren, eröffnet eine Chance, zu einem versöhnlichen Miteinander von Eigentum und Natur zu unser aller Wohl zurückzukehren. Ein neues Naturschutzgesetz könnte eine Dynamik für die Natur und für das Eigentum auslösen, die unserem Bundesland aus der Schuldenkrise hilft und die Freiheit der Entfaltung privater und kommunaler Projekte fördert. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob und wie der Gesetzentwurf diesen Erwartungen gerecht wird und wo er möglicherweise noch der Verbesserung bedarf.

Wir freuen uns auf eine gute und konstruktive Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Giesen

Anlage

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